Verbandbuch Nach der BGV A1 §24, Abs. 6, muss jede Erste Hilfe-Leistung im Unternehmen aufgezeichnet werden.
Die Aufbewahrungsfrist für Verbandbücher beträgt 5 Jahre!
Zwei Ausführungen:
Verbandbuch DIN A 5
Verbandbuch DIN A 4 mit vorgedruckten Spalten
Unternehmen | Kontakt | Katalog | Impressum | AGB