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Schließfachschrank


Sichere Aufbewahrung von
Wertgegenständen

Kleingefachschränke Übersicht (4 Artikel)

Schließfächer kaufen

Kleingefachschränke kennt man nicht nur aus Schulen, Universitäten und Bahnhöfen, sind auch aus der Industrie oder dem Büro nicht mehr wegzudenken. Überall sorgen die stabilen Schränke für eine sichere Verwahrung von Wertgegenständen und damit für einen effektiven Schutz vor Diebstahl und Verschmutzung. Gleichzeitig kommt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber mit der Bereitstellung von Kleingefachschränken seiner Obhut- und Verwahrungspflicht nach. Neben dem Diebstahlschutz kann der Schrank ferner zur Aufbewahrung von Büromaterialien eingesetzt werden. Durch die Möglichkeit, den Schrank abschließen zu können, sind sicherheitssensible Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Hochwertige Schließfächer

Wir bei wolkdirekt legen Wert auf Qualität, deswegen haben wir auch nur wertige Kleingefachschränke des Herstellers C+P gelistet, dem Marktführer in Europa für Garderobenanlagen und -schränke auf der Basis von Stahl. Damit steht der sicheren und sauberen Aufbewahrung schützenswerter Gegenstände nichts mehr im Wege.

Ein Schrank mit vielen Möglichkeiten

Schließfächer werden häufig in Unternehmen und Institutionen verwendet, in denen sich viele Menschen aufhalten. Ein Kleingefachschrank hat eine bestimmte Anzahl an Fächern zur Verfügung, die von unterschiedlichen Nutzern verwendet werden können. Jedes einzelne Fach kann mit einem Zylinderschloss abgeschlossen werden, sodass der Inhalt sicher verwahrt ist. Für jedes Fach sind im Lieferumfang zwei Schlüssel enthalten. Die Kleingefachschränke werden als solide, verschweißte Blöcke aufgebaut und können anschließend an die Wand gehängt werden. Anhand des Kleingefachschrank zeigt sich, dass auch ein platzsparender Schrank nichtsdestotrotz sehr funktional und übersichtlich sein kann.

Kleingefachschränke für Industrie und Gewerbe, die der Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen dienen, sind in der Regel Stahlschränke. Das Material schützt effektiv vor Vandalismus und dem Verlust der eingeschlossenen Wertsachen und Gegenstände. Die Reinigung fällt bei diesem Material zudem pflegeleicht aus.

Diebstahl am Arbeitsplatz - Wer ist für den Schutz des Eigentums am Arbeitsplatz verantwortlich?

Die Aufbewahrung von Eigentum muss im Betrieb sichergestellt sein. Schließlich kann von den Beschäftigten nicht verlangt werden, dass sie den ganzen Arbeitstag auf ihre Wertgegenstände Acht geben. Deswegen fällt es in die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, das Eigentum zu schützen. Näher festgelegt ist dies in der Obhut- und Verwahrungspflicht. Sie macht die Vorgesetzten für eingebrachte Sachen des Beschäftigten verantwortlich, wenn diese nicht selbst die nötige Vorsorge treffen können. Dann sind geeignete Verwahrungsmöglichkeiten, wie etwa Spinde und Schießfächer, zur Verfügung zu stellen.

Aber aufgepasst: Die Obhut- und Verwahrungspflicht bezieht sich nicht auf Gegenstände, die mit dem Arbeitsverhältnis in keinerlei Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel teurer Schmuck oder Fotoapparate. Hier ist von den Beschäftigten ein gewisses Maß an Eigenvorsorge zu erwarten, dass sie diese Gegenstände erst gar nicht mit auf die Arbeit nehmen. Grob wird zwischen drei Gruppen von Sachgütern unterschieden:

  • Persönlich unentbehrliche Sachen: Dazu gehören beispielweise die Arbeitskleidung, aber auch persönliche Dinge wie der Ausweis, die Uhr oder Fahrkarten.
  • Unmittelbar oder mittelbar arbeitsdienliche, aber nicht notwendige Gegenstände: Darunter fallen zum Beispiel Fachbücher oder eigene Werkzeuge.
  • Eigentum, das in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht: Hierzu gehören Schmuck, Kameras oder private Smartphones.

Für Gegenstände der ersten Gruppe muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber der Schutzpflicht nachkommen. Das bedeutet, dass Schließfächer zu Aufbewahrungszwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Andernfalls muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber für den Verlust geradestehen.

Für Gegenstände der zweiten Kategorie können Mitarbeiter/innen dann Schadensersatz einfordern, wenn das eingebrachte Eigentum für die Arbeitsleistung relevant ist. Hier fängt es also an, knifflig zu werden, denn wann ist ein Gegenstand schon erforderlich? Gehen Sie solch unliebsamen Fragen besser aus dem Weg, indem Sie Ihren Mitarbeiter/innen vorsorglich passende Kleingefachschränke zur Verfügung stellen.

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