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Warnmarkierungen für Fahrzeuge

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Gemäß der DIN 30710 besteht eine Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit Sonderrechten. So müssen beispielsweise Fahrzeuge, die beim Bau oder zur Reinigung von Straßen und Anlagen im Straßenverkehr eingesetzt werden mit retroreflektierenden Kfz-Warnmarkierungen und Warntafeln ausgestattet sein. Diese Einrichtungen erhöhen nachweislich die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr. Schließlich werden Fahrzeuge, die mit Warnmarkierungen ausgestattet sind, erheblich früher wahrgenommen.

Warnmarkierung Übersicht (24 Artikel)

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Orafol Oralite Warnmarkierung
Container Warnmarkierung nach DIN 67520 und DIN 6171

weiß/rot schraffiert, Format je Stück 705 x 141 mm
1 Set (je 4 Zuschnitte Serie 5951 links- und rechtsweisend)

Warnmarkierungsband
Komplettset (je 1 Rolle rechts- und linksweisend)

rot/weiß, flexibel und entfernbar
für Fahrzeuge mit Sonderrechten, 1 VE = 2 Rollen, je 1 x rechts-und linksweisend

§ 35 StVO

Warnmarkierung
rot/weiß, linksweisend

ohne Wechselhalterung
für Fahrzeuge mit Hubladebühnen, linksweisend,

Nachtparktafel
klappbar, rot/weiß , bauartgeprüft

mit angenietetem Drehwirbel und einem Drehverschluss
vorderseitig am Fahrzeug zu montieren

Nachtparktafel
klappbar, rot/weiß , bauartgeprüft

mit angenietetem Drehwirbel und einem Drehverschluss
rückseitig am Fahrzeug zu montieren

Nachtparktafel
klappbar, rot/weiß , bauartgeprüft

mit angenietetem Drehwirbel und einem Drehverschluss
vorderseitig am Fahrzeug zu montieren

Nachtparktafel
klappbar, rot/weiß , bauartgeprüft

mit angenietetem Drehwirbel und einem Drehverschluss
rückseitig am Fahrzeug zu montieren

Dabei macht sich die retroreflektierende Eigenschaft der Warnmarkierung besonders in der Dunkelheit bezahlt und sorgt für eine effektive Unfallprävention. Schließlich ereignet sich ein Drittel aller Unfälle bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Nacht. Grund genug also, Ihre Fahrzeuge mit den retroflektierenden Warnmarkierungen von wolkdirekt auszustatten!

Darüber hinaus müssen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz Fahrzeuge, die gewerbsmäßig Abfalltransporte durchführen, mit einem A Schild bzw. A Tafeln gekennzeichnet werden.

Nützliche und gesetzliche verordnete Ausrüstungsgegenstände für das Kfz finden Sie hier: KFZ Zubehör.

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