Warnschilder nach DIN EN ISO 7010
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Jeder Unternehmer hat immer für die Sicherheit seiner Angestellten zu sorgen. Dies schafft er am besten mit den jeweilig notwendigen Warnhinweisen auf Warnschildern, Warnaufstellern oder Aufklebern. In den meisten Fällen sollte ein Warnschild den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) entsprechen, denn nur so können die rechtlichen Vorgaben für eine zwangsläufige Beschilderung eingehalten werden. Sind Warnschilder zwar nicht vorgeschrieben, Sie aber der Meinung auf etwas aufmerksam machen zu müssen, kann auch ein frei gestaltetes Schild vor einer etwaigen Gefahr warnen. Besagt die Unfallverhütungsvorschrift für Ihr Unternehmen aber ganz klar, dass Warnschilder oder Warnaufsteller zwingend erforderlich sind, müssen es auch genormte Schilder sein.
Warnschild
Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
ASR A1.3 W003
DIN EN ISO 7010 W003
Warn-Kombischild
Vorsicht! Laufende Maschine
ASR A1.3 W025 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W025 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Flurförderzeuge
ASR A1.3 W014 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W014 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Automatischer Anlauf
ASR A1.3 W018 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W018 + Zusatztext
Warnschild auf Bogen
Warnung vor niedriger Temperatur/Frost
10 Stk/Bogen
ASR A1.3 W010
DIN EN ISO 7010 W010
Warn-Kombischild
Vorsicht! Heiße Flüssigkeit
ASR A1.3 W017 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W017 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Handverletzungsgefahr
ASR A1.3 W024 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W024 + Zusatztext
Warn- Verbots- Kombischild
Achtung nicht einschalten Reparaturarbeiten
ASR A1.3 W001+P031
DIN EN ISO 7010 W001+P031
Warn-Kombischild
Vorsicht! Feuergefährliche Stoffe
ASR A1.3 W021 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W021 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Heiße Gegenstände oder Stoffe
ASR A1.3 W017 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W017 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Giftige Stoffe
ASR A1.3 W016 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W016 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Brandfördernde Stoffe
ASR A1.3 W028 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W028 + Zusatztext
Warn- Verbots- Kombischild
Vorsicht Gefahrstoffbereich
Feuer offenes Licht und Rauchen verboten!
ASR A1.3 W001+P002
DIN EN ISO 7010 W001+P002
Warn-Kombischild
Warnung vor Hindernissen im Kopfbereich
DIN EN ISO 7010 W020 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Ätzende Stoffe
ASR A1.3 W023 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W023 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Explosionsgefahr
ASR A1.3 W002 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W002 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Explosionsfähige Atmosphäre
ASR A1.3 D-W021 + Zusatztext
DIN 4844-2 D-W021 + Zusatztext
Warn- Verbots- Kombischild
Achtung Feuergefährliche Stoffe, Feuer, offenes Licht
und Rauchen verboten
ASR A1.3 W001+P002
DIN EN ISO 7010 W001+P002
Warn-Kombischild
Vorsicht! Schwebende Last
ASR A1.3 W015 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W015 + Zusatztext
Warn- Verbots- Kombischild
Achtung Die Durchführung von Wartungsarbeiten an
laufender Maschine ist verboten
Warn-Kombischild
Vorsicht! Explosivstoffe
ASR A1.3 W002 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W002 + Zusatztext
Warn-Kombischild
mit einem Warn-Lagerschild, Folie, SL 20,0 cm, Warnung vor optischer Strahlung,
und max. 30 Zeichen Text nach Wahl
ASR A1.3 W027 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W027 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Warnung vor nicht ionisierender Strahlung
ASR A1.3 W005 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W005 + Zusatztext
Warn-Kombischild
Vorsicht! Explosionsgefahr Armaturen und
Dichtungen für verdichteten Sauerstoff unbedingt..
ASR A1.3 W002 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 W002 + Zusatztext
Warn- Verbots- Kombischild
Achtung Elektrische Einrichtung
Feuer offenes Licht und Rauchen verboten!
Warn- Gebots- Kombischild
Achtung bei Arbeiten an der Maschine muss
Augenschutz getragen werden
Warn- Gebots- Kombischild
Achtung! Bei Arbeiten an der Maschine muss
Gehörschutz getragen werden
Innerhalb Deutschlands gilt in allen Betrieben das Arbeitsschutzgesetz. Dieses Gesetz regelt in 26 Paragrafen die Sicherheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Darunter fällt auch die Bestimmung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die vom Arbeitgeber ernannt werden kann oder vom Arbeitgeber in eigener Person besetzt wird. Dessen Aufgabe besteht in der Gefahrenabwehr an Arbeitsplätzen. Hierzu wird eine Gefährdungsanalyse zu jedem Arbeitsbereich erstellt und die darin aufgezeigten Mängel, wenn möglich, beseitigt.
Die Berufsgenossenschaften als Träger der jeweiligen Unfallversicherungen geben zu den einzelnen Berufsfeldern entsprechende Verordnungen aus, die einzuhalten sind. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen, haben die Berufsgenossenschaften einheitliche Symbole entwickelt, die als Warnzeichen den Mitarbeiter oder auch betriebsfremde Personen vor Schaden schützen soll. Diese als Piktogramme gestalteten Warnzeichen sind in der BGV (berufsgenossenschaftliche Verordnung) A8 zusammengefasst.
Warnzeichen sind grundsätzlich Gelb, in Form eines gleichschenkeligen Dreieckes mit schwarzem Rand und schwarzer Beschriftung beziehungsweise schwarzem Piktogramm. Die Berufsgenossenschaften erstellten bisher insgesamt über einhundert Warnschilder für unterschiedliche Bereiche und Situationen im Betrieb.
Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen allgemeinen Warnhinweisen und vor Warnhinweisen auf konkrete Gefahren. Warnzeichen mit allgemeinen Hinweisen wie einem Ausrufezeichen können mit darunter angebrachten zusätzlichen Tafeln auf die jeweilige Gefahr hinweisen.
Abgesehen von dem Warnschild auf eine allgemeine Gefahr sind Warnzeichen in die Bereiche der konkreten Gefahren und der möglichen Gefahren unterteilt. Gute Beispiele hierfür sind die Warnhinweise auf Flaschen mit giftigem Inhalt. Das gelbe Dreieck mit dem Totenkopf zeigt an, dass der Inhalt der Flasche giftig ist. Im Gegensatz dazu zeigt ein symbolisierter Gabelstapler in einem Warnschild an, das in diesem Bereich Flurförderzeuge unterwegs sind.
Doch ob es nun eine mögliche oder konkrete Gefahr ist, der Arbeitgeber oder die von ihm benannte Fachkraft für Arbeitssicherheit steht in der Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber, den Unfallversicherungen und den Mitarbeitern sowie Besuchern des Betriebes. Darum sollte wirklich kein Bereich eines Unternehmens in Bezug auf die Arbeitssicherheit vernachlässigt werden. Dazu gehört auch der administrative Bereich. Selbst in Büroräumen bestehen bestimmte Gefahren, die durch ein Warnzeichen gesichert sein müssen. Auch werden bestimmte Situationen, die vielleicht nur periodisch auftreten, gerne unterschätzt. Doch genau dort passieren sehr häufig Unfälle.