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Durch die Unfallverhütungsvorschrift wird der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dazu verpflichtet, in jedem Betrieb, in dem mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, die Einrichtungen und Sachmittel sowie das Personal zur Verfügung zu stellen, das zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus der Gefahr erforderlich ist. Geschieht trotz Vorsichtsmaßnahmen ein Unfall mit einem chemischen Produkt, muss schnell reagiert werden, da ansonsten das Leben Ihrer Mitarbeiter(innen) riskiert wird. Mit dieser übersichtlichen Wandtafel können allgemeine Maßnahmen zur Ersten Hilfe in der Chemie unverzüglich eingeleitet werden. Sie dient der schnellen Orientierung am Unfallort und wendet sich an alle Mitarbeiter(innen) und Laien.
Auf der Wandtafel sind die 97 gängigen Chemikalien aufgeführt. Zusätzlich wird erläutert, wie bei einem Unfall mit einer Chemikalie Gesundheitsschäden verhindert werden können. Dazu gehören neben Sofortmaßnahmen am Unfallort auch gezielte Schutzmaßnahmen, etwa Atemfilter und Schutzhandschuhe. Auf der Wandtafel befinden sich außerdem Telefonnummern der Giftinformationszentren und es gibt Freifelder, in denen Notfallnummern selbst eingetragen werden können.