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A Schild LKW

Gemäß § 55 KrWG und § 10 AbfVerrG müssen genehmungspflichte Abfalltransporte vorne und hinten mit einem rückstrahlenden weißen Warntafeln gekennzeichnet werden. Das A Schild auf Lkws sind seit dem 01. Juni 2012 für gewerbsmäßige Abfalltransporte Pflicht. Für jeden Abfallstransporter müssen sowohl eine Lkw Kennzeichnung A vorne als auch hinten angebracht werden. In unserem Shop erhalten Sie die A Schilder in zwei Ausführungen: Einmal als starre A Tafeln oder als klappbares A Schild.

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A Schild LKW

Kreislaufwirtschaftsgesetz: A Schild Pflicht für LKW - das müssen Sie beachten

Was bedeutet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für den einzelnen Unternehmer? Was muss ich beachten und gibt es demnächst eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Abfalltransporte im Rahmen des KrWG? Im Folgenden fassen wir für Sie zusammen, wer ein solches Abfallschild zwangsläufig anbringen muss und wer davon in Zukunft betroffen sein wird.


Für Unternehmen, die Abfälle einsammeln oder transportieren gilt seit dem 01. Juni 2012:

  • Alle Fahrzeuge, die Abfall transportieren oder gewerbsmäßig den Transport von Abfall durchführen sind verpflichtet, jeweils vorne und hinten am Fahrzeug ein sogenanntes A Schild (schwarzes A auf weißem Grund) anzubringen. Das gilt für Entsorgungsfachbetriebe und gewerbsmäßigen Abfalltransport. Bis zum 01. Juni 2014 sind Dienstleister oder Handwerker, die Abfälle von Kunden transportieren, noch von der A Schild Pflicht ausgenommen (siehe weiter unten).
  • Früher benötigte man für den Transport von gefährlichen Abfällen eine Transportgenehmigung. Mit den Änderungen im KrWG heißt diese künftig Beförderungserlaubnis. Sind Sie allerdings als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert, dann benötigen Sie keine gesonderte Erlaubnis.
  • Sollte Ihr Unternehmen allerdings lediglich ungefährliche Abfälle transportieren, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Abfallbehörde melden.

Ab dem 01. Juni 2014 gilt die Anzeigepflicht auch für Unternehmen, die Abfälle in einer anderen Tätigkeit transportieren:

  • Die Anzeigepflicht entfällt, wenn das Unternehmen schon eine Beförderungserlaubnis hat.
  • Für Händler von Abfällen gilt: das Transportieren von nichtgefährlichen Abfällen (Schrott, Altreifen, usw.) muss bei der zuständigen Behörde gemeldet werden (siehe Formular oben). Für den Handel und Transport von gefährlichen Abfällen ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich.

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