Gemäß § 55 KrWG und § 10 AbfVerrG müssen genehmungspflichte Abfalltransporte vorne und hinten mit einem rückstrahlenden weißen Warntafeln gekennzeichnet werden. Das A Schild auf Lkws sind seit dem 01. Juni 2012 für gewerbsmäßige Abfalltransporte Pflicht. Für jeden Abfallstransporter müssen sowohl eine Lkw Kennzeichnung A vorne als auch hinten angebracht werden. In unserem Shop erhalten Sie die A Schilder in zwei Ausführungen: Einmal als starre A Tafeln oder als klappbares A Schild.
Warntafel - Kennzeichnung Abfalltransporte
(A-Tafel), klappbar
mit 2 Drehverschlüssen
Warntafel - Kennzeichnung Abfalltransporte
(A-Tafel), starr
mit Haltebügel
Was bedeutet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für den einzelnen Unternehmer? Was muss ich beachten und gibt es demnächst eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Abfalltransporte im Rahmen des KrWG? Im Folgenden fassen wir für Sie zusammen, wer ein solches Abfallschild zwangsläufig anbringen muss und wer davon in Zukunft betroffen sein wird.
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