Honeywell Miller Bandschlinge MJ00
Anschlagpunkt zur Absturzsicherung
Gurtband in verschiedenen Längen
Honeywell Absturzsicherung Miller H-Design
2-Punkt-Auffanggurt mit Warnweste
mit elastischem Schultergurtband und Warnweste
Honeywell Absturzsicherung Twin-Manyard Edge
zweisträngiges Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer
Länge: 2,0 m
Honeywell Absturzsicherung Miller Kernmantelseil
kantengetestetes Verbindungsmittel mit Falldämpfer
Länge: 2,0 m
Honeywell Absturzsicherung Miller Aufbewahrungsbox
zur professionellen und sicheren Aufbewahrung
Maße (BxHxT): 50,0 x 20,0 x 30,0 cm
Honeywell Miller Bandschlinge Titan
Anschlagpunkt zur Absturzsicherung
Gurtband in verschiedenen Längen
1. In welchen Fällen muss die Bereitstellung eines Rettungssystems erfolgen?
2. Gebrauchsdauer von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
3. Wie oft muss die Prüfung der Ausrüstung erfolgen? Wer muss die Prüfung durchführen?
5. Welcher Gurt ist für meinen Bedarf der Richtige?
Mögliche Situationen, in denen gemäß DGUV Regel 112-199 die Bereitstellung von Rettungssystemen erforderlich ist, sind Notlagen von Personen:
Die DGUV Regel 112-198 legt Bestimmungen zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz fest. Absturzeinrichtungen verhindern entweder einen Sturz (Rückhaltesystems) oder fangen einen freien Fall (Auffangsystem) auf.
Umweltbedingten Einflüsse (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit), beeinflussen die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA zur Absturzsicherung. Hierfür wird die Absturzsicherung herstellerbezogen entweder mit
Um die lebensrettende Funktionalität der Ausrüstung zu gewährleisten, ist diese regelmäßig zu prüfen Eine Prüfung der Ausrüstung muss nach jeder Beanspruchung oder bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes erfolgen. In jedem Falle jedoch einmal jährlich durch eine sachkundige Person (siehe DGUV Regel 112-198; 10.3).
Auffangsysteme (EN 363) sind persönliche Absturzsysteme. Diese haben die Funktion, einen freien Fall aufzufangen und dabei die Fangstoßkraft auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.
Auffangsysteme setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Jedoch mindestens aus einer Körperhaltevorrichtung und einem Befestigungssystem, die mit einer zuverlässigen Verankerung verbunden sind. Je nach Bedarf werden die Komponenten miteinander kombiniert. Die Bestimmung des Bedarfs richtet sich nach Einsatzorten, Arbeitsbedingungen und nach der Art der Tätigkeiten.
Ausrüstungen, die über einen längeren Zeitraum getragen werden, erfordern einen höheren Tragekomfort und Ergonomie. Um dies zu gewährleisten, werden beispielsweise Gurte mit Rückenpolstern oder Beinpolstern verwendet.
Gurte als übergeordnete Kategorie lassen sich in Sitzgurte, Haltegurte und Auffang- bzw. Rettungsgurte unterteilen. Der Haltegurt (EN 358) übernimmt die Funktion, eine Arbeitsposition zu halten. In der Regel ist die Halteöse seitlich in Höhe des Beckenknochens angebracht.
Der Auffanggurt (EN 361) dient zum Auffangen von Stürzen. Die Ösen sind am Rücken zwischen den Schulterblättern oder im Brustbereich angebracht. EN 361 in Kombination mit EN 353-1 beschreibt die Verwendung im Steigschutz zum Auffangen von Stürzen in Verbindung mit mitlaufenden Auffanggeräten an fester Führung. In der Regel befindet sich die Steigschutzöse am Bauchgurt mittig vor dem Körper.
Sitzgurte erfüllen die Funktion, die betreffende Person in sitzender Arbeitsposition bei freiem Hängen zu halten. Die Sitzgurtöse befindet sich dabei möglichst im Bereich des Körperschwerpunktes.
Das Verbindungsmittel (EN 354) besteht aus Seil, Gurtband oder Kette mit Endverbindung und ist Bestandteil des Auffangsystems. Verbindungsmittel dürfen nur in Kombination mit geprüften und zugelassenen Komponenten verwendet werden. Verbindungselemente (EN 362) sind verbindende Bestandteile in einem Auffangsystem wie Karabinerhaken.
Bei wechselnden Arbeitspositionen ist das mitlaufende Auffanggerät ideal geeignet, weil schlaffes Seil vermieden wird und der Fallweg bei einem Absturz möglichst gering ausfällt. Mitlaufende Auffangsysteme lassen sich in mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung (EN 353-2) und mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung (EN 353-1) unterteilen.
Falldämpfer-Verbindungsmittel (EN 355) sorgen dafür, dass Bewegungsenergie abgebaut wird und somit die maximale Fangstoßkraft, welche auf den Körper einwirkt, bei 6 kN liegt.
Höhensicherungsgeräte (EN 360) ermöglichen Personen, bei einem Sturz selbstständig zu bremsen.
Anschlageinrichtungen schützen den Verwender in Kombination mit Verbindungsmitteln, Falldämpfern, Höhensicherungsgeräten, mitlaufenden Auffanggeräten und einem Auffanggurt vor einem Absturz.
Am Anschlagpunkt wird die Ausrüstung befestigt. Anschlagpunkte müssen eine Mindestfestigkeit von 10 kN aufweisen. Die Wahl des Anschlagpunktes sollte so erfolgen, dass der freie Fall möglichst gering gehalten wird und, dass ein Pendeln vermieden wird. Anschlagpunkte sind gemäß der EN 759 zu wählen. Bei weiteren Fragen zu Anschlageinrichtungen berät Sie unser erfahrenes Vertriebsteam gerne individuell.
Unsere zertifizierten Sachverständigen beraten Sie gerne und führen auf Anfrage für Sie die vorgeschriebene, jährliche Prüfung Ihrer Ausrüstung nach DGUV 112-198 (basierend auf DGUV Grundsatz 312-906) durch.
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