Verkehrsschild Zusatzzeichen Anlieger frei


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrechteckig
SymbolAnlieger frei
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer1020-30
Breite42,0 cm
Höhe23,1 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5929

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Anlieger frei

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.5929

Artikelversandgewicht: 520 g


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Einsatz Zusatzzeichen Anlieger frei

Auf einem Betriebsgelände, kann es nötig sein, das Zusatzzeichen Anlieger frei anzubringen, wenn das Gelände von Personen ohne Anliegen zum Durchgangsverkehr oder als Parkfläche missbraucht wird und dies unerwünscht ist. Allgemein gilt, dass jemand ein Anlieger ist, wer an der Straße ein anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Wer ohne Anliegen in eine gesperrte Straße fährt, handelt ohne Berechtigung und es kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden.

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Zusatzzeichen nach StVO - Nr. 1020 - 30 Anlieger frei

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