Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
B × H | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | 25,0 × 15,0 cm | Alu geprägt | 110.5584 |
![]() | 30,0 × 20,0 cm | Alu geprägt | 110.5585 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen
Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +160 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 40 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Falschparken kann Menschenleben kosten, zum Beispiel dann, wenn ein Arzt bei einem Notfall nicht aus seiner Ausfahrt fahren kann, weil diese zugeparkt worden ist. Daher ist es hier ganz besonders wichtig, dass die Ausfahrt, Tag und Nacht frei bleibt, damit keine falsch geparkten Fahrzeuge, Rettungswege versperren.
Allerdings ist es der Straßenverkehrsordnung streng genommen egal, welchen Beruf ein zugeparkter Garagenbesitzer hat. Eine „Arztausfahrt“ gibt es im deutschen Recht nicht, schließlich ist gemäß Straßenverkehrsordnung § 12 (3) das Parken vor Grundstücken und Ausfahrten grundsätzlich untersagt.
Trotzdem kann es Sinn machen, das Hinweisschild „Arztausfahrt Tag und Nacht freihalten!“ an Ausfahrten von Ärzten anzubringen, denn verboten ist das Anbringen des Schildes nicht. Autofahrer(innen), die einen Parkplatz suchen, wird dadurch noch einmal mehr verdeutlicht, welche gravierenden Folgen es haben kann, eine Ausfahrt zuzuparken.