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Verkehrsschild Auf dem Werksgelände gilt die StVO 10 km/h


MaterialgruppeAlu geprägt
Befestigungsartzum Verschrauben
Formrechteckig
TextAuf dem Werksgelände gilt die StVO
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium geprägt
Breite60,0 cm
Höhe40,0 cm
Stärke0,6 mm

Bestell-Nr.: 110.5697

59,26 € inkl. MwSt.
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SafetyMarking® Verkehrsschild Auf dem Werksgelände gilt die StVO 10 km/h

Äußerst robuste, geprägte Verkehrsschilder aus Aluminium erhöhen die Verkehrssicherheit und regeln den Verkehr

  • mit kratzfester Einbrennlackierung
  • widersteht selbst aggressiven Außeneinflüssen
  • Materialstärke 0,8 mm Aluminium
  • Temperaturbeständigkeit: -40 bis +160 °C
  • Qualität Made in Germany

Nicht-StvO-Ausführung: Nur zur Verwendung auf Betriebs- und Werksgeländen sowie Privat- oder Firmenparkplätzen. Keine Zulassung für die Verwendung im Straßenverkehr

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 110.5697

Artikelversandgewicht: 400 g


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Verkehrsschild – Betriebskennzeichnung Auf dem Werksgelände gilt die StVO

Da es sich bei einem Werksgelände häufig um Privatgelände handelt, legt in der Regel der Inhaber die Vorschriften auf dem Gelände fest. Um Fahrzeugführer darauf hinzuweisen, dass auf dem betreffenden Gelände dennoch die Straßenverkehrsordnung gilt, wird diese Beschilderung angebracht. Zudem verweist das Schild auf eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Die Regelung des Verkehrs auf dem Betriebsgelände ist sinnvoll, da somit Unfällen vorgebeugt wird.

  • Hinweis auf Geltung der StVO
  • Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h
  • Vorbeugung von Unfällen
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