Ausfahrt
Bestell-Nr.: 110.5235Artikelversandgewicht: 50 g
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Einsatz Hinweisschild für Ausfahrten „Ausfahrt“
Das Parken vor Ausfahrten ist grundsätzlich verboten, es sei denn es handelt sich um die eigene Ausfahrt. In diesem Fall darf man den Parkraum nutzen, alle anderen Verkehrsteilnehmer(innen) jedoch nicht.
Obwohl die Regelung klar ist, wird eine Ausfahrt mit abgesenkten Bordstein gerne mal übersehen mit dem Resultat, dass die Anwohner zugeparkt sind. Eine schnelle Abhilfe leistet in diesem Fall der Einsatz eines Hinweisschildes, das auf die Ausfahrt hinweist. Hierdurch wird den Parkplatzsuchenden vor Augen geführt, dass durch ein Parken vor der Ausfahrt fremde Rechte verletzt und andere behindert werden.
Hinweisschild für Ausfahrten „Ausfahrt“ – Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Verhindert das Zuparken
- Sorgt für eine ausreichende Sicht im Straßenverkehr
- Ideal für den Außeneinsatz geeignet
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