Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
B × H | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
25,0 × 15,0 cm | Alu geprägt | 110.5588 | |
33,0 × 25,0 cm | Alu geprägt | 110.5234 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen
Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +160 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 95 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Gemäß der Straßenverkehrsordnung § 12 (3) ist das Parken vor Grundstücken und Ausfahrten grundsätzlich untersagt. Ist die Ausfahrt jedoch zugeparkt und man kann nicht aus seiner Ausfahrt herausfahren, hilft einem das Gesetz in der Situation wenig. Insbesondere bei besonders leicht übersehbaren Ausfahrten kommt dies häufig vor. Wenn man keine Lust hat, jedes Mal auf den Falschparker bzw. die Falschparkerin zu warten oder den Abschleppdienst zu rufen, beugt besser mit einem Hinweisschild vor. Dieses kennzeichnet eindeutig, dass es sich um eine Ausfahrt handelt, die zu keiner Tages- oder Nachtzeit zugeparkt werden darf.