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Brandschutzordnung, Aushänge und Verhaltensregeln

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Die Brandschutzordnung legt Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung sowie zum Verhalten im sonstigen Schadensfall fest. Als Aushang beinhaltet sie in kurzen, verständlichen Sätzen die wichtigsten Maßnahmen zur Brandverhütung sowie für den Brandfall. Dazu gehören z. B.

  • die Aufgaben des Brandschutzhelfers oder des Brandschutzbeauftragten,
  • aber auch allgemeine Maßnahmen zur Brand- und Rauchausbreitung,
  • zur Alarmierung,
  • zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr,
  • zur Sicherung der Brandstelle
  • oder zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen.

Brandschutzordnung, Aushänge und Verhaltensregeln Übersicht (23 Artikel)

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Aushang - Brandschutz
Brandschutzordnung Teil A

inkl. 6 Folienstreifen zur Abdeckung nicht erforderlicher

DIN 14096 Teil A

Brandschutzordnung Informationen

Das Erstellen einer Brandschutzordnung ist eine wichtige, aber häufig unbeliebte Aufgabe. Hinweistafeln sind die schnelle, unkomplizierte Möglichkeit, den arbeits- und versicherungstechnischen Vorschriften nachzukommen und für Sicherheit in Ihrem Betrieb zu sorgen.

Warum eine Brandschutzordnung aufhängen?

Das Erstellen einer Brandschutzordnung ist nicht bundeseinheitlich vorgeschrieben. Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen eine konkrete Brandschutzordnung für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind, andere wiederum verzichten darauf.

Auch in der arbeitsschutzrechtlichen Brandschutzordnung ist die Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Nach DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und DGUV Information 205-001 ist der Unternehmer zu Aushängen, die über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen informieren, verpflichtet. Was andere Hinweise betrifft, ist nicht ganz eindeutig.

Daneben können Sie auf Grund weiterer gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen und/oder zivilrechtlicher Vereinbarungen verpflichtet sein, Brandschutzordnungen für ihr Gebäude zu erstellen.

Mit einem Aushang stehen Sie auf der sicheren Seite und das hat gleich mehrere Gründe:

1. Zwar fordert das Gesetz nicht in jedem Bundesland explizit, dass Sie eine Brandschutzordnung aufstellen, trotzdem sind Sie dazu verpflichtet, geeignete Informationen und ausreichende Informationen über den Brandschutz an Ihre Mitarbeiter/Innen weiterzugeben. Was heißt das nun konkret? Als Eigentümer/In haben Sie dafür zu sorgen, dass im Brandfall die richtigen Schritte eingeleitet werden. Falls das nicht passiert, wird man prüfen, ob Sie Ihren Mitarbeiter/Innen die nötigen Informationen beschaffen haben. Mit Aushängen können Sie das transparent machen und Sie haben arbeitsschutz- und versicherungstechnisch nichts zu befürchten. Deswegen ist es mehr als empfehlenswert, in der Betriebsstätte Hinweise zum Verhalten im Brandfall aufzuhängen.

2. Eine gute Brandschutzordnung ist eine rechtliche Absicherung für Sie und gibt beteiligten Personen und Institutionen eine Anleitung für schnelles und sicheres Handeln.

3. Die Hinweistafeln geben Anweisungen zur Brandmeldung, Löschung und Evakuierung. Auf den Aushängen wird z. B. verständlich beschrieben, wie ein Löschversuch mit Feuerlöschern oder Wandhydranten zu unternehmen ist.

Was ist neu an der aktuellen Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung für einen Betrieb oder eine öffentlichen Einrichtung wird immer individuell nach den notwendigen Brandschutzmaßnahmen erstellt. Trotzdem gibt es bestimmte Leitlinien, die bei der Erstellung der Brandschutzordnung zu beachten sind. Diese sind in der neuen DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ festgelegt.

Sie ist seit 2014 gültig und beinhaltet Vorgaben über das das Aussehen (Größe/Schrift) des Aushangs. Die zuvor aus drei Teilen bestehende Norm wurde nun nach grundlegender Überarbeitung in einer Norm zusammengefasst. Weiterhin gibt es für die Brandschutzordnung die Teile A, B und C:

Teil A

enthält als Aushang die grundlegenden Verhaltensweisen im Falle eines Brandfalls, von der Brandmeldung über Hinweise zu Fluchtwegen bis hin zur Angabe brandschutztechnischer Angaben zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Er richtet sich an alle Personen (z. B. Beschäftigte, Gäste, Kunden, Besucher und Mitarbeiter von Fremdfirmen), die sich in der baulichen Anlage aufhalten.

Teil B

richtet sich an Personen ohne bestimmte Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten. Die Brandschutzordnung B enthält zunächst immer die Brandschutzordnung A. Zusätzlich enthält sie weitere sich auf das jeweilige Objekt beziehende Angaben über Verhaltensweisen und zu ergreifende Maßnahmen. Oberstes Ziel ist der Erhalt des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie die Sicherung von Sachwerten. Die Brandschutzordnung wird als Merkblatt oder als Broschüre an die Beschäftigten ausgehändigt.

Teil C

richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure). Hier werden die verantwortlichen Personenkreise benannt und deren Aufgaben beschrieben.

Eine Brandschutzordnung kann nach DIN 14096 aus den Teilen A und B bzw. A, B und C bestehen.

Wo sollte der Aushang angebracht werden?

Am besten hängen Sie nicht nur einen Aushang auf, sondern gleich mehrere und zwar überall dort, wo man häufig hinschaut. Das sind vor allem Plätze im Betrieb, die häufig frequentiert werden, etwa Eingangsbereiche oder die Pausenhalle. Wolkdirekt bietet Ihnen eine große Auswahl an normgerechten Aushängen, die an Maschinen, Anlagen oder im Blickfeld von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Kästen und Telefonen angebracht werden können.

Für weitere Informationen laden Sie sich jetzt hier unsere Info-PDF „Brandschutzordnung nach DIN 14096“ herunter:

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