Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen
Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +160 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 65 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Das Baden in Gewässern kann aus vielen Gründen verboten werden. In manchen Seen ist es untersagt, weil entweder die Qualität so schlecht ist, dass die EU-Normen nicht erfüllt werden oder aber die Natur geschützt werden soll. Schließlich wird das Wasser durch Badende verschlechtert oder es werden Vögel beim Brüten gestört. Dabei kann es auch saisonale Gründe geben, das Baden auszuschließen, zum Beispiel weil eine Blaualgen-Plage ausgebrochen ist. Ebenso gibt es Verbote bei gefährlichen Strömungen, die besonders tückisch sind, dass sie an der Oberfläche nicht zu sehen sind. Ein Badeverbot entbindet zudem den Besitzer bzw. die Besitzerin von der Pflicht einen Bademeister, einen sicheren Weg zum Ufer oder Umkleiden zur Verfügung zu stellen. Aber auch wenn es sich um Privateigentum handelt, kann das Baden durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin verboten werden. Die Nichteinhaltung kann mit Hausfriedensbruch belangt werden.
Schwimmt jemand trotz eines gekennzeichneten Badeverbots geschieht dies auf eigene Gefahr und es können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Damit kann niemand für den Schwimmunfall verantwortlich gemacht werden, da die Schuldigkeit allein bei dem Badenden liegt, der sich über das Verbot hinweggesetzt hat. Dieses Schild ist sowohl für den dauerhaften als auch kurzfristigen Einsatz ideal, da es zum einen lange haltbar ist und anderen schnell auf- und wieder aufgebaut werden kann.