Verbots-Kombischild Beförderung von Personen verboten


NormDIN EN ISO 7010
MaterialgruppeFolie
Norm OrdnungsnummerP027 - Personenbeförderung verboten
VorschriftASR A1.3
Vorschrift OrdnungsnummerP027 - Personenbeförderung verboten
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
SymbolAufzug im Brandfall nicht benutzen
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Breite13,1 cm
Höhe18,5 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.A6160

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Komboschild Beförderung von Personen verboten

Bestell-Nr.: 210.A6160

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Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung

wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de

Keine Beförderung von Personen – Verbotsschild von wolkdirekt

Kommen in einer Betriebsstätte Aufzüge zum Einsatz, die nicht zur Beförderung von Personen dienen, muss dies gekennzeichnet werden. Lastenaufzügen, die sich durch geringere Erstellungs- und Wartungskosten auszeichnen, fehlen häufig Vorkehrungen und Sicherheitsausstattungen, die für eine Personenbeförderung gesetzliche vorgeschrieben sind. Dies muss ausreichend mit Hilfe des Verbotsschildes Beförderung von Personen verboten gekennzeichnet werden. Zwar darf der Aufzug im Zuge der Be- und Entladung der Waren betreten werden, doch ist eine Nutzung durch Personen untersagt.

 

Vorteil des Kombischildes:

Nicht nur der Text spricht ein eindeutiges Verbot für den gegebenen Kontext aus, auch das Piktogramm verdeutlicht die untersagte Handlung der Aufzugsnutzung durch Personen darüber hinaus.

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