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B × H | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | 13,1 × 18,5 cm | Folie | 210.A6160 |
![]() | 21,0 × 29,7 cm | Hart-PVC | 430.A6165 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Stammdatenblatt:
Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf
allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Artikelversandgewicht: 7 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Kommen in einer Betriebsstätte Aufzüge zum Einsatz, die nicht zur Beförderung von Personen dienen, muss dies gekennzeichnet werden. Lastenaufzügen, die sich durch geringere Erstellungs- und Wartungskosten auszeichnen, fehlen häufig Vorkehrungen und Sicherheitsausstattungen, die für eine Personenbeförderung gesetzliche vorgeschrieben sind. Dies muss ausreichend mit Hilfe des Verbotsschildes Beförderung von Personen verboten gekennzeichnet werden. Zwar darf der Aufzug im Zuge der Be- und Entladung der Waren betreten werden, doch ist eine Nutzung durch Personen untersagt.
Nicht nur der Text spricht ein eindeutiges Verbot für den gegebenen Kontext aus, auch das Piktogramm verdeutlicht die untersagte Handlung der Aufzugsnutzung durch Personen darüber hinaus.
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