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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich in dem max 30 km/h gefahren werden darf
Handlungsempfehlung: Die angegebene Höchstgeschwindigkeit einhalten. Das Ende dieser Zone ist durch das selbe Schild in Grau gekennzeichnet
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 1,94 kg
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Auf dem Betriebsgelände können Tempolimits zahlreiche Gründe haben. So können sie beispielsweise dem Schutz von Fußgängern und Fahrradfahrern oder der Eindämmung der Lärmbelästigung dienen. Allgemein gilt, dass mit der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände die Verkehrssicherheit erhöht wird. Dazu sollte allerdings der Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit derart gekennzeichnet werden, dass die Höchstgeschwindigkeit bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in die Zone wahrgenommen werden kann.