wolkdirekt
0800 / 2435 400 gebührenfrei*
 

Verkehrsschild Beginn einer Tempo 30-Zone VZ: 274.1


VorschriftStVO - Nr. 274.1-50
MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formquadratisch
Symbol30 Zone
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer274.1-50
Breite60,0 cm
Höhe60,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5913

67,59 € inkl. MwSt.
56,80 € zzgl. MwSt.

zzgl. Versandkosten

STK

Versanddatum: 14.10.2024
Anlieferung in 8 - 10 Tagen

💡 Bitte melden Sie sich an, um Artikel auf Ihrer Merkliste speichern zu können.


SafetyMarking® Verkehrsschild Beginn einer Tempo 30-Zone VZ: 274.1

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich in dem max 30 km/h gefahren werden darf

Handlungsempfehlung: Die angegebene Höchstgeschwindigkeit einhalten. Das Ende dieser Zone ist durch das selbe Schild in Grau gekennzeichnet

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.5913

Artikelversandgewicht: 1,94 kg


Frage zum Produkt?


Weitere Artikel aus der Kategorie: Verkehrsschilder

alle Artikel der Kategorie: Verkehrsschilder


Einsatz Verkehrsschild - StVO "Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit"

Auf dem Betriebsgelände können Tempolimits zahlreiche Gründe haben. So können sie beispielsweise dem Schutz von Fußgängern und Fahrradfahrern oder der Eindämmung der Lärmbelästigung dienen. Allgemein gilt, dass mit der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände die Verkehrssicherheit erhöht wird. Dazu sollte allerdings der Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit derart gekennzeichnet werden, dass die Höchstgeschwindigkeit bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in die Zone wahrgenommen werden kann.

 

Zurück zum Seitenanfang