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Verkehrsschild Beginn einer Tempo 20-Zone VZ: 274.1-20


VorschriftStVO - Nr. 274.1-51
MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formquadratisch
Symbol20 Zone
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer274.1-51
Breite60,0 cm
Höhe60,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6104

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Safety Marking® Verkehrsschild Begin einer Tempo 20-Zone VZ: 274.1-20

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich in dem max 20 km/h gefahren werden darf

Handlungsempfehlung: Die angegebene Höchstgeschwindigkeit einhalten. Das Ende dieser Zone ist durch das selbe Schild in Grau gekennzeichnet

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6104

Artikelversandgewicht: 1,94 kg


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Einsatz Verkehrszeichen "Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit"

Tempolimits können auf dem Betriebsgelände beispielsweise dem Schutz von Fußgängern und Fahrradfahrern oder der Eindämmung der Lärmbelästigung dienen. Doch gleich welcher Grund, die ordnungsgemäße Kennzeichnung einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit erhöht auf dem Betriebsgelände nachweislich die Verkehrssicherheit. Damit die ordnungsgemäße Kennzeichnung auch gelingt, sollte der Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit derart gekennzeichnet werden, dass die Höchstgeschwindigkeit bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in die Zone wahrgenommen werden kann.

 

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