wolkdirekt
0800 / 2435 400 gebührenfrei*
 

Hinweisschild - Betriebskennzeichnung Betreten verboten Lebensgefahr Zuwiderhandlungen


MaterialgruppeAlu geprägt
Befestigungsartzum Verschrauben
Formrechteckig
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium geprägt
Breite60,0 cm
Höhe40,0 cm
Stärke0,6 mm

Wünschen Sie ein Schild mit individuellem Text?

Schilder mit Text nach Wahl

Bestell-Nr.: 110.5815

57,72 € inkl. MwSt.
48,50 € zzgl. MwSt.

zzgl. Versandkosten

STK
Verfügbarkeit: auf Lager
Versanddatum: heute (07.10.2024)
sofort versandfertig

💡 Bitte melden Sie sich an, um Artikel auf Ihrer Merkliste speichern zu können.


Betreten verboten - Lebensgefahr Zuwiderhandlungen werden bestraft

Material:

Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 110.5815

Artikelversandgewicht: 400 g


Frage zum Produkt?


Weitere Artikel aus der Kategorie: Betriebskennzeichnung

alle Artikel der Kategorie: Betriebskennzeichnung


Einsatz Hinweisschild "Zutritt verboten Lebensgefahr Zuwiderhandlungen werden bestraft"

Das weiße Hinweisschild mit der Aufschrift Zutritt verboten Lebensgefahr mit dem Zusatz Zuwiderhandlungen werden bestraft warnt ausdrücklich vor dem Betreten. Bereiche auf dem Betriebsgelände, die nur unter Einsatz des Lebens betreten werden können, sollten zwingend von der Benutzung ausgeschlossen und gesichert werden. Die Gefährdung wird dadurch unterstrichen, dass der Begriff Lebensgefahr auf dem Hinweisschild in der Warnfarbe rot unterlegt ist. Nur durch eine ordnungsgemäße Kennzeichnung kann der lebensgefährliche Bereich vor dem Betreten gesichert werden, sodass das Risiko von Verletzungen auf dem Betriebsgelände verringert wird.

Hinweisschild Zutritt verboten Lebensgefahr – Ihre Vorteile:

  • Eindeutiges Verbot erhöht die Sicherheit
  • Zur Kennzeichnung von Betrieben, Privatwegen und Grundstücken
  • Einsatz im Innen- und Außenbereich
  • Einsatzgebiet: Bereiche auf dem Betriebsgelände, die unter keinen Umständen betreten werden dürfen!
 

Zurück zum Seitenanfang