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Hinweisschild - Gewerbe und Privat Betteln und Hausieren verboten


MaterialgruppeFolie
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrechteckig
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Breite10,0 cm
Höhe4,0 cm
Stärke0,1 mm

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Bestell-Nr.: 210.5336

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Betteln und Hausieren verboten

Stammdatenblatt:

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Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.5336

Artikelversandgewicht: 2 g


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„Betteln und Hausieren untersagt“

Seitdem das Sammelgesetz in vielen Gebieten aufgehoben wurde, ist es jedem erlaubt, auf der Straße die Hand aufzuhalten. Vor Eingängen und Fluren von Wohnhäusern kann man die unbefugte Niederlassung durch Zurückgreifen auf das Hausrecht unterbinden. Das schon lange bekannte Schild „Betteln und Hausieren verboten!“ bringt auch heute noch die beabsichtigte Wirkung. Es drückt betont aus, dass der Eigentümer eine Unterlassung fordert, die meist auch in der Hausordnung verfestigt ist. Das rote Schild ist ausdrucksstark und witterungsbeständig im Innen- und Außenbereich anzubringen.

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