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Einsatz Aushang Brandschutz „Brandschutzordnung Teil A“
Seit Mai 2014 gilt die neue DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“. Sie löst bisher geltende Brandschutzordnungen ab, daher müssen alte Aushänge vor Ablauf von zwei Jahren, besser aber umgehend erneuert werden.
Brandverhütung und Verhalten im Brandfall
Die Brandschutzordnung ist in drei Teile gegliedert. Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im betreffenden Gebäude aufhalten. Sie enthält Anweisungen allgemeiner Art, wie Brände verhütet werden und enthält notwendige Maßnahmen für einen potenziellen Brandfall.
Garantierte Sichtbarkeit mit Aushängen
Laut DIN 14096 müssen die Aushänge im Büro oder in öffentlichen Gebäuden gut sichtbar angebracht werden. Denkbare Orte sind Aufzüge, Türen, Hallen, Treppen- und Infobereiche. Wichtig ist es, die Brandschutzordnung in der Belegschaft im jeweils notwendigen Umfang bekannt zu geben.