Durchgang verboten
Bestell-Nr.: 110.5297Artikelversandgewicht: 70 g
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Hinweisschild zur Grundbesitzkennzeichnung: Durchgang verboten
Aus den unterschiedlichsten Gründen kann das Passieren eines Durchgangs verboten werden. Sowohl private- als auch öffentliche Grundstücke, können Passagen beinhalten, die frei gehalten werden müssen. Der Durchgang ist hier bspw. verboten, da gewisse Ruhezonen eingehalten werden müssen, oder die Passage nicht unnötig blockiert werden darf, da es sich bspw. um einen Notfallweg handelt.
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