Verkehrsschild Eingeschränktes Haltverbot Anfang / Ende VZ: 286-10 / 286-20


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Farbeblau, rot
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
SymbolEingeschränktes Haltverbot
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer286-10
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5703

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SafetyMarking® Verkehrsschild Eingeschränktes Haltverbot Anfang / Ende VZ: 286 - 10 oder 286 - 20

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen*

Bedeutung: Ein weißer, zur Fahrbahn weisender waagrechter Pfeil bedeutet: Anfang des verbotenen Bereichs. Wird das Schild um 180° gedreht, zeigt der Pfeil von der Fahrbahn weg und bedeutet: Ende des verbotenen Bereichs. Zwischen den beiden Schildern gilt eingeschränktes Haltverbot

Handlungsempfehlung: Länger als drei Minuten Halten im ausgewiesenen Bereich ist nicht erlaubt. Beim Be- und Entladen darf man sogar länger dort stehen, man muss aber auch dafür sorgen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich erledigt wird.

 

*Gilt nur für Deutschland. Für Betriebsgelände in Schweiz und Österreich geeignet. Schweizer StVO-Ausführung auf Anfrage.

Bestell-Nr.: 530.5703

Artikelversandgewicht: 750 g


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Einsatz Verkehrsschild Eingeschränktes Halteverbot Anfang

Halteverbotsschilder werden immer dann installiert, wenn Fahrzeuge beispielsweise Türe, Tore, Auffahrten oder Rettungswege versperren und dies verhindert werden soll. Dabei wird zwischen einem absoluten und einem eingeschränkten Halteverbot unterschieden. Letzteres ist umgangssprachlich als Parkverbot bekannt und verbietet Fahrzeugführern, auf der Fahrbahn länger als drei Minuten zu halten. Denn das Halten soll lediglich dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dienen. Dabei müssen Ladegeschäfte unverzüglich durchgeführt werden. Damit diese Regelung auf dem Betriebsgelände tatsächlich umgesetzt wird, muss das eingeschränkte Halteverbot auch als solches erkannt werden. Das Verkehrsschild Eingeschränktes Halteverbot Anfang mit einem weißen Pfeil zur Fahrbahn aus der jeweiligen Fahrtrichtung weist klar und verständlich darauf hin, dass ab der gekennzeichneten Stelle bis zur Aufhebung des Parkverbots keine Fahrzeuge geparkt werden dürfen.

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