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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Ein weißer, zur Fahrbahn weisender waagrechter Pfeil bedeutet: Anfang des verbotenen Bereichs. Wird das Schild um 180° gedreht, zeigt der Pfeil von der Fahrbahn weg und bedeutet: Ende des verbotenen Bereichs. Zwischen den beiden Schildern gilt eingeschränktes Haltverbot
Handlungsempfehlung: Länger als drei Minuten Halten im ausgewiesenen Bereich ist nicht erlaubt. Beim Be- und Entladen darf man sogar länger dort stehen, man muss aber auch dafür sorgen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich erledigt wird.
Schweizer Ausführung auf Anfrage.
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Halteverbotsschilder werden immer dann installiert, wenn Fahrzeuge beispielsweise Türe, Tore, Auffahrten oder Rettungswege versperren und dies verhindert werden soll. Dabei wird zwischen einem absoluten und einem eingeschränkten Halteverbot unterschieden. Letzteres ist umgangssprachlich als Parkverbot bekannt und verbietet Fahrzeugführern, auf der Fahrbahn länger als drei Minuten zu halten. Denn das Halten soll lediglich dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dienen. Dabei müssen Ladegeschäfte unverzüglich durchgeführt werden. Damit diese Regelung auf dem Betriebsgelände tatsächlich umgesetzt wird, muss das eingeschränkte Halteverbot auch als solches erkannt werden. Das Verkehrsschild Eingeschränktes Halteverbot Anfang mit einem weißen Pfeil zur Fahrbahn aus der jeweiligen Fahrtrichtung weist klar und verständlich darauf hin, dass ab der gekennzeichneten Stelle bis zur Aufhebung des Parkverbots keine Fahrzeuge geparkt werden dürfen.