1 VE = 100 Stück
1 VE = 100 Stück
1 VE = 50 Stück
1 VE = 250 Stück
Franz Mensch Spenderhalter für Einweghandschuhe
zur Wandmontage
Maße: 22,0 x 9,0 x 12,0 cm
Einweghandschuhe unterliegen anderen Anforderungen als herkömmliche Arbeitshandschuhe, da Sie nicht nur den Träger, sondern auch sein Gegenüber schützen sollen. Um unter anderem für den medizinischen Einsatz zugelassen zu werden, müssen Untersuchungshandschuhe die Anforderungen der EN 455 erfüllen.
Kurz: Ein Einweghandschuh, der mit der Europäischen Norm DIN EN 455 gekennzeichnet ist, darf für den medizinischen Gebrauch verwendet werden (Kontakt mit Kranken und Patienten). Im Umkehrschluss: Sollte die Untersuchung eines Patienten einen Infektionsschutz durch Handkontakt voraussetzen, dürften Sie als Arzt oder Krankenpfleger streng genommen keinen Patienten behandeln, sollten Sie keinen Einweghandschuh nach EN 455 zur Verfügung haben, da Sie damit das Wohlergehen des Patienten noch weiter gefährden könnten.
Welche einzelnen Anforderungen ein Einweghandschuh erfüllen müssen, um im medizinischen Sektor zugelassen zu sein, wird im Folgenden zusammengefasst:
Es gibt Einweghandschuhe die neben der EN 455 auch die der EN 374 (Chemikalienschutz) erfüllen. Mehr Informationen zu dieser Norm erhalten Sie bei unseren
mit Puder | Puderfrei |
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Wer wirklich puderfreie Einweghandschuhe benötigt, hat es schwer, denn auch wenn sich Einweghandschuhe als "puderfrei" bezeichnen, dürfen sie bis zu 2 mg Puder enthalten. Die Menge ist allerdings so gering, dass sie die Eigenschaften für die Menschen wie die eines puderfreien Einweghandschuhes haben und als ungefährlich eingestuft werden können. Gepuderte Einweghandschuhe dürfen übrigens maximal 10 mg Puder enthalten.
Die Einsatzbereiche haben wir wie folgt für Sie zusammengefasst: