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Das Risiko eines Unfalls besteht an jedem Arbeitsplatz, deswegen müssen auch überall die Voraussetzungen für Erste-Hilfe getroffen werden. Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste-Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen. An die besonders ausgebildeten Mitarbeiter kann man sich bei einem Arbeitsunfall oder medizinischen Notfall wenden. Beschriftete Aushänge werden genutzt, um die Namen und Kontaktinformationen der Ersthelfer für jeden Mitarbeiter zugänglich zu machen. Auf diesem Aushang können mithilfe eines Permanentmarkers drei Ersthelferkontakte vermerkt werden. Zusätzlich kann auf dem Aushang gekennzeichnet werden, wo sich der nächste Verbandkasten befindet.
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