Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
10,0 cm | Folie | 210.A6180 | |
10,0 cm | Folie Rolle | 310.A6180 | |
20,0 cm | Folie | 210.A6185 | |
20,0 cm | Alu geprägt | 110.A6185 | |
31,5 cm | Folie | 210.A6187 | |
31,5 cm | Alu geprägt | 110.A6187 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf
allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Artikelversandgewicht: 2 g
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Finden bestimmte Chemikalien oder andere giftige Stoffe in einer Betriebsstätte Verwendung, sollte der Verzehr von Lebensmitteln strengstens untersagt werden, um die Mitarbeiter und Dritte vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Ein Aufnehmen der giftigen oder reizenden Stoffe kann ansonsten gehörige Gesundheitsrisiken bergen. Neben der oralen Aufnahme von Giftstoffen kann auch auf Grund von Hygiene-Standards ein Verzehr von Speisen und Getränken untersagt werden. Für beide genannte Zwecke und weitere Einsatzmöglichkeiten darüber hinaus bietet sich das Verbotsschild Essen und Trinken verboten hervorragend an.
Aus hygienischen Gründen kann es in einer Betriebsstätte verboten sein, Lebensmittel und Getränke zu verzehren. Um einen Bereich mit diesem Verbot zu kennzeichnen, sollte das Verbotsschild Essen und Trinken verboten von wolkdirekt verwendet werden. So können Mitarbeiter und unbeteiligte Dritte darüber unterrichtet werden, dass diese Handlung untersagt ist. Bei Zuwiderhandlung kann es dazu kommen, dass die Arbeitsbereiche, und insbesondere die dort verwendeten Maschinen, durch Lebensmittel oder Getränke verschmutzt werden. Eine weitere nicht zu unterschätzende Gefahr stellt die ungewollte Aufnahme von chemischen Stoffen oder anderen schädlichen Partikel dar, vor der Mitarbeiter und unbeteiligte Personen geschützt werden müssen. Bringen Sie daher gut sichtbar das Schild Essen und Trinken verboten in dem betreffenden Bereich an, um das Verbot auszusprechen.
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