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Hinweisschild - Gewerbe und Privat Fahrräder abstellen verboten (weiß/rot)


MaterialgruppeAlu geprägt
Befestigungsartzum Verschrauben
Formrechteckig
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium geprägt
Breite25,0 cm
Höhe15,0 cm
Stärke0,4 mm

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Bestell-Nr.: 110.5330

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Fahrräder abstellen verboten

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 110.5330

Artikelversandgewicht: 40 g


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Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung

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Fahrräder abstellen verboten

Besitzer von Zäunen stehen oft vor dem Problem von angeketteten Fahrrädern. Nicht nur dass viele Zäune nicht als Fahrradständer funktionieren können, weil sie durch das Gewicht an Form verlieren, die Räder sind dort unansehnlich und deplatziert. Auch vor Einfahrten und in Eingängen können geparkte Fahrräder zu Stolperfallen und Gefahrenstellen werden und Rettungswege versperren.

Jeder Eigentümer kann durch dieses Verbotsschild die Gefährdung und Beschädigungen durch unerlaubtes Abstellen von Fahrrädern auf privaten und gewerblichen Grundstücken sowie in Gebäuden unterbinden. Die rote Farbe signalisiert die Untersagung und das witterungsbeständige Aluminiumschild ist sowohl draußen als auch drinnen zu befestigen.

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