Feuerwehrzufahrt
Nach §22 VVB ist das Abstellen von Kfz. verboten.
Zuwiderhandlungen werden ordnungsbehördlich verfolgt.
Abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt.
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen
Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +160 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 290 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist das Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten und –flächen verboten. Um auszudrücken, dass diese Regelung auch auf dem Betriebsgelände gilt, eignet sich dieses Hinweisschild von wolkdirekt, auf dem der Gesetzestext in Auszügen abgedruckt ist. Der Freistaat Bayern sieht die Verwendung des Schildes nach DIN 4066 in der hier abgebildeten Form vor. In unmittelbarer Nähe der jeweiligen Feuerzufahrt aufgestellt, wirkt es dem widerrechtlichen Abstellen und Parken entgegen. Denn nur mithilfe einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung wird das Risiko des Zuparkens gemindert und damit die allgemeine Sicherheit auf dem Betriebsgelände erhöht. Kommt es dennoch zu einer Zuwiderhandlung, ist die Polizei bei einer normgerechten Beschilderung befugt, das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug zu entfernen.
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