Einsatz Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt nach § 22 VVB ist das Abstellen von"
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist das Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten und –flächen verboten. Um auszudrücken, dass diese Regelung auch auf dem Betriebsgelände gilt, eignet sich dieses Hinweisschild von wolkdirekt, auf dem der Gesetzestext in Auszügen abgedruckt ist. Der Freistaat Bayern sieht die Verwendung des Schildes nach DIN 4066 in der hier abgebildeten Form vor. In unmittelbarer Nähe der jeweiligen Feuerzufahrt aufgestellt, wirkt es dem widerrechtlichen Abstellen und Parken entgegen. Denn nur mithilfe einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung wird das Risiko des Zuparkens gemindert und damit die allgemeine Sicherheit auf dem Betriebsgelände erhöht. Kommt es dennoch zu einer Zuwiderhandlung, ist die Polizei bei einer normgerechten Beschilderung befugt, das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug zu entfernen.
Hinweisschild Feuerwehrzufahrt nach § 22 VVB ist das Abstellen von… - Ihre Vorteile auf einen Blick: