Die Pflicht zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist in § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthalten. Die Ausführungsbestimmungen finden sich in § 18 sowie in der zugehörigen Durchführungsanweisung, der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8 bzw. GUV 07).
Innerhalb der Flucht- und Rettungspläne sind darzustellen:
Rahmenfarbe: silbermatt, Scheibe aus Acrylglas
Unsichtbare Wandfixierung,
Rahmenfarbe: silbermatt
Unsichtbare Wandfixierung
In jedem öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude sowie in großflächigen Anlagen ist aus Sicherheitsgründen mindestens ein Flucht- und Rettungsplan anzubringen. Dies hat der Gesetzgeber für Deutschland am 20. Juli 2007 in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung festgelegt: "Ein Flucht- und Rettungsplan muss immer dann an großflächigen Anlagen, in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden angebracht werden, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern!"
Wo genau sich der Flucht - und Rettungsplan im Gebäude oder in der großflächigen Anlage befinden muss, damit er im Gefahren- oder Katastrophenfall schnellstmöglich gefunden werden kann, ist ebenfalls genau vorgeschrieben: dort, wo er für jeden gut sichtbar ist. Das kann in Fluren, Eingangsbereichen oder Treppenhäusern sein, auf jeden Fall aber dort, wo Beschäftigte oder Besucher des Gebäudes oder der Anlage im Notfall entlanggehen müssen. So ist nicht nur gewährleistet, dass alle Personen das Gebäude schnell und sicher verlassen können, Brandschutz- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen erreichen und wissen, wie sie sich zu verhalten haben, sondern auch, dass die Rettungskräfte auf einen Blick erkennen können, wo sie sich befinden und wohin sie genau gehen müssen.
Fluchtpläne enthalten meist Bilder, da diese in Gefahrensituationen viel schneller wahrgenommen werden als reiner Text. Weltweit einheitlich sind die Fluchtwege grün, der eigene Standort blau und die Pfeile für die Fluchtrichtung ebenfalls grün dargestellt. Die Größe des Planes muss mindestens DIN A3 betragen und die Abbildungen dürfen nicht kleiner als im Maßstab 1:250 dargestellt werden.
Um einen Sicherheitsplan individuell und an den Betrieb angepasst gestalten zu können, sind verschiedene Elemente notwendig. Bei der Gestaltung eines Flucht- und Rettungsplanes ist es notwendig, den Betrieb, seine Wegeführung und andere wichtige Elemente darzustellen, um im Notfall den Mitarbeitern und anderen orientierungssuchenden Personen schnellstmöglich den Weg ins Freie zu weisen oder die Lage von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Feuerlöschgeräten anzuzeigen.
Die Elemente, die sich durch ihre selbstklebende Eigenschaft auszeichnen, können auf die Grundplatte für Flucht- und Rettungspläne von wolkdirekt aufgebracht werden. Diese ist in zwei Größen erhältlich und zeichnet sich durch die Farbkombination weiß-grün aus. So sind die anzubringenden Elemente auf dem weißen Hintergrund optimal zu erkennen und der grüne Rand sticht sofort ins Auge. Gestalten Sie Ihren individuellen Sicherheitsplan nach Ihren Bedürfnissen und wählen Sie aus unseren zahlreichen selbstklebenden Symbolen für Sicherheitspläne.
Ein Sicherheitsplan vermittelt Informationen, die im Notfall den Weg zu Erste-Hilfe-Ausrüstungen, Feuerlöschern oder lebensrettenden Notausgängen weisen.
So unverzichtbar der Einsatz von Sicherheitsplänen in einem Betrieb für die Unfallverhütung und das richtige Verhalten in Notsituationen ist, so wichtig ist auch die Anbringung und Platzierung des Planes im Betrieb. Gut sichtbar für Beschäftigte und Betriebsfremde sollte der Plan zudem sicher geschützt in einem Rahmen angebracht werden. So ist der individuell gefertigte Plan nicht nur vor äußeren Einflüssen geschützt, sondern fügt sich je nach betrieblichen Gegebenheiten auch gut in ein stilvolles, aber auch schlichtes Ambiente ein.
Auf Wunsch kann der Rahmen schnell und unkompliziert gewechselt werden, wenn der Plan an Veränderungen angepasst oder sogar komplett ausgetauscht werden soll.