Stammdatenblatt:
Material:
Kunststoff (Hart-PVC), witterungsbeständig
Extrem schlagzäh, UV-beständig, für dauerhafte
Kennzeichnungen.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -20 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | ja |
Artikelversandgewicht: 130 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Viele wissen es nicht, aber es ist nicht verboten, die Handynutzung am Arbeitsplatz einzuschränken. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Verbot begründet ist. So kann etwa verlangt werden, dass in einem Großraumbüro nicht mit dem Smartphone telefoniert wird, da die Geräusche die Mitarbeiter(innen) bei der Arbeit belästigen. Aus demselben Beweggrund kann auch das Fotografieren untersagt werden.
Rechtlich gesehen ist im Umgang mit Fotos grundsätzlich Vorsicht geboten, da die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter(innen) verletzt werden können. Aus Angst vor Industriespionage sind in manchen Unternehmen Handys mit Fotokamera sogar gänzlich verboten. Denn die Kameras können, so die Befürchtung der Unternehmensführung, zu einer Gefahr für Geschäftsgeheimnisse oder sensible Designstudien werden. Soll die Benutzung eines Foto-Handys am Arbeitsplatz untersagt sein, sollte dieses Verbot mithilfe eines Schildes gekennzeichnet werden. Denn auf diese Weise können Behauptungen von Mitarbeiter(innen) vorgebeugt werden, nichts von dem Verbot gewusst zu haben.