Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | 10,0 cm | Folie | 210.A6215 |
![]() | 20,0 cm | Folie | 210.A6216 |
![]() | 31,5 cm | Folie | 210.A6217 |
![]() | 31,5 cm | Alu geprägt | 110.A6217 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf
allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Artikelversandgewicht: 2 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Beim Fotografieren innerhalb von Gebäuden muss der Hausrechtinhaber um Genehmigung gefragt werden. Ist das Fotografieren nicht erlaubt, kann mit Hilfe des Schildes Fotografieren verboten vor einer Zuwiderhandlung gewarnt werden. Teilweise mag das Fotografieren zu privaten Zwecken erlaubt sein, doch gilt es als Rechtsverstoß, sollten Fotos einen gewerblichen Gebrauch haben, aus dem Schadensersatzansprüche und Strafen resultieren können. Kennzeichnen Sie deshalb in angemessener Weise, wenn ein Fotografier-Verbot besteht, um Ihre Mitarbeiter vor möglichen Konsequenzen zu warnen.
Denkbar ist auch ein Einsatz darüber hinaus, sollte das Blitzlicht eines Fotoapparates z.B. zu Störungen beteiligter Personen führen oder empfindliche Gegenstände über einen langen Zeitraum schädigen können.
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