Verbotsschild Für Flurförderzeuge verboten


MaterialgruppeFolie
VorschriftBGV A8
Vorschrift OrdnungsnummerP07 - P07
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrund
SymbolFür Flurförderzeuge verboten
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Durchmesser20,0 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.0899

7,56 € inkl. MwSt.
6,35 € zzgl. MwSt.

zzgl. Versandkosten

STK
Verfügbarkeit: auf Lager
Versanddatum: morgen (21.05.2026)
Anlieferung in 2 - 4 Tagen

💡 Bitte melden Sie sich an, um Artikel auf Ihrer Merkliste speichern zu können.

Wünschen Sie ein individuelles Angebot? Sprechen Sie uns an:

Preis anfragen

Einsatz des Schildes Für Flurförderzeuge verboten

Während bei gewissen Arbeitsschritten Flurförderzeuge wie Gabelstapler den Transport sowie das Verladen von Waren oder anderen schweren Lasten erleichtern können, kann es andererseits in gewissen Bereichen verboten sein, diese Fahrzeuge zu nutzen. Wird ein Verkehrsweg beispielsweise überwiegend von Fußgängern benutzt, die als schwächste Verkehrsteilnehmer Schutz bedürfen, muss die Nutzung von Flurförderzeugen untersagt werden. Andernfalls kann es zu Unfällen mit erheblichem Verletzungsrisiko kommen. Das Schild Für Flurförderzeuge verboten unterrichtet dementsprechend die Fahrzeugführer von Gabelstaplern oder anderen Flurfördergeräten darüber, dass ein bestimmter Bereich innerhalb der Betriebsstätte oder auf dem Außengelände gemieden werden muss, um keine beteiligten Personen oder Dritte zu gefährden.

Weitere Artikel aus der Kategorie: Verbotsschilder nach Norm

alle Artikel der Kategorie: Verbotsschilder nach Norm


 
Verbotsschild Für Flurförderzeuge verboten

Zurück zum Seitenanfang