Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
B × H | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | 13,1 × 18,5 cm | Folie | 210.A6120 |
![]() | 21,0 × 29,7 cm | Alu hart | 510.A6122 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium hart, 0,56 bis 1,0 mm
Oberfläche bedruckt oder Einsatz als Verstärkungsmaterial für
selbstklebende Schilder.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | ja |
Artikelversandgewicht: 166 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Gewisse Bereiche innerhalb des Betriebes oder des dazugehörigen Geländes müssen für Flurfördergeräte unzugänglich gemacht werden. Vereinfachen diese Fahrzeuge häufig mitunter den Alltag des Warentransports im betrieblichen Ablauf, so kann von ihnen in Bereichen, die nur für Fußgänger zu betreten sind, eine Gefahr für eben diese ausgehen. Es droht höchste Unfallgefahr, sollte der Fahrer des Fahrzeuges sich zu Fuß fortbewegende Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte übersehen.
• Bereiche, die meist oder ausschließlich durch Fußgänger genutzt werden
• Zu enge Wege, die für den Einsatz eines Gabelstaplers oder anderer Flurförderzeuge nicht geeignet sind
Kennzeichnen Sie diese und andere Bereiche deshalb mit Hilfe des Kombischildes Für Flurförderzeuge verboten, das durch die Kombination eines Piktogramms mit einem Verbotstext über höchste Aussagekraft verfügt.