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Verbots-Kombischild Für Flurförderzeuge verboten


MaterialgruppeAlu hart
NormDIN EN ISO 7010
Norm OrdnungsnummerP006 - Für Flurförderzeuge verboten
VorschriftASR A1.3
Vorschrift OrdnungsnummerP006 - Für Flurförderzeuge verboten
Befestigungsartzum Verschrauben
Formrechteckig
SymbolFür Flurförderzeuge verboten
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
Breite21,0 cm
Höhe29,7 cm
Stärke1,0 mm

Bestell-Nr.: 510.A6122

25,94 € inkl. MwSt.
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Kombischild Für Flurförderzeuge verboten

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium hart, 0,56 bis 1,0 mm
Oberfläche bedruckt oder Einsatz als Verstärkungsmaterial für selbstklebende Schilder.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar ja

Bestell-Nr.: 510.A6122

Artikelversandgewicht: 166 g


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Verbot für Flurförderzeuge

Gewisse Bereiche innerhalb des Betriebes oder des dazugehörigen Geländes müssen für Flurfördergeräte unzugänglich gemacht werden. Vereinfachen diese Fahrzeuge häufig mitunter den Alltag des Warentransports im betrieblichen Ablauf, so kann von ihnen in Bereichen, die nur für Fußgänger zu betreten sind, eine Gefahr für eben diese ausgehen. Es droht höchste Unfallgefahr, sollte der Fahrer des Fahrzeuges sich zu Fuß fortbewegende Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte übersehen.

Verwendungsmöglichkeiten

• Bereiche, die meist oder ausschließlich durch Fußgänger genutzt werden

• Zu enge Wege, die für den Einsatz eines Gabelstaplers oder anderer Flurförderzeuge nicht geeignet sind

Kennzeichnen Sie diese und andere Bereiche deshalb mit Hilfe des Kombischildes Für Flurförderzeuge verboten, das durch die Kombination eines Piktogramms mit einem Verbotstext über höchste Aussagekraft verfügt.

 

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