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Verbotsschild Für Fußgänger verboten


NormDIN EN ISO 7010 P004
VorschriftASR A1.3 P004
MaterialgruppeAlu geprägt
NormDIN EN ISO 7010
Norm OrdnungsnummerP004 - Für Fußgänger verboten
VorschriftASR A1.3
Vorschrift OrdnungsnummerP004 - Für Fußgänger verboten
Befestigungsartzum Verschrauben
Formrund
SymbolFür Fußgänger verboten
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium geprägt
Durchmesser20,0 cm
Stärke0,4 mm

Bestell-Nr.: 110.0816

8,87 € inkl. MwSt.
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DurchmesserMaterialgruppeBestell-Nr.
Für Fußgänger verboten 5,0 cm Folie Rolle 310.A6320

5,0 cm

Folie Rolle

310.A6320

Für Fußgänger verboten 5,0 cm PROTECT-Folie 390.4545

5,0 cm

PROTECT-Folie

390.4545

Für Fußgänger verboten 10,0 cm Folie 210.0815

10,0 cm

Folie

210.0815

Für Fußgänger verboten 10,0 cm PROTECT-Folie 390.4564

10,0 cm

PROTECT-Folie

390.4564

Für Fußgänger verboten 20,0 cm Folie 210.0816

20,0 cm

Folie

210.0816

Für Fußgänger verboten 20,0 cm Alu geprägt 110.0816

20,0 cm

Alu geprägt

110.0816

Für Fußgänger verboten 20,0 cm PROTECT-Folie 390.4583

20,0 cm

PROTECT-Folie

390.4583

Für Fußgänger verboten 31,5 cm Folie 210.0817

31,5 cm

Folie

210.0817

Für Fußgänger verboten 31,5 cm Alu geprägt 110.0817

31,5 cm

Alu geprägt

110.0817

Für Fußgänger verboten 40,0 cm Folie 210.0818

40,0 cm

Folie

210.0818

Für Fußgänger verboten 40,0 cm Alu geprägt 110.0818

40,0 cm

Alu geprägt

110.0818

weitere Größen und Materialien auf Anfrage



Für Fußgänger verboten

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 110.0816

Artikelversandgewicht: 35 g


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Sicherheitskennzeichnung Für Fußgänger verboten

Der Fußgänger als schwächstes Mitglied in der Verkehrsordnung muss angemessen vor Gefahr im Verzug gewarnt werden. Besonders auf Baustellen, im Verkehr oder auch in Betriebsstätten industrieller Natur, kann ohne angemessene Beschilderung eine Gefährdung für unbeteiligte Dritte oder für das Betriebspersonal ausgehen. Daher sollten betroffene Arbeitsbereiche mittels eines entsprechenden Verbotsschildes kenntlich gemacht werden.

 

Mit Hilfe des Schildes Für Fußgänger verboten können beteiligte Personen über betriebliche Gefährdungen aller Art gewarnt werden, wie z.B.:

• Kranarbeiten

• Herabfallen von Gegenständen

• Fahrzeugbetrieb

• Stolper- oder Sturzgefahr durch herumliegende Materialien

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