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Für Fußgänger verboten
Bestell-Nr.: 110.0816Artikelversandgewicht: 35 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
Sicherheitskennzeichnung Für Fußgänger verboten
Der Fußgänger als schwächstes Mitglied in der Verkehrsordnung muss angemessen vor Gefahr im Verzug gewarnt werden. Besonders auf Baustellen, im Verkehr oder auch in Betriebsstätten industrieller Natur, kann ohne angemessene Beschilderung eine Gefährdung für unbeteiligte Dritte oder für das Betriebspersonal ausgehen. Daher sollten betroffene Arbeitsbereiche mittels eines entsprechenden Verbotsschildes kenntlich gemacht werden.
Mit Hilfe des Schildes Für Fußgänger verboten können beteiligte Personen über betriebliche Gefährdungen aller Art gewarnt werden, wie z.B.:
• Kranarbeiten
• Herabfallen von Gegenständen
• Fahrzeugbetrieb
• Stolper- oder Sturzgefahr durch herumliegende Materialien
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