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Verbots-Kombischild Für Fußgänger verboten


NormDIN EN ISO 7010 P004 + Zusatztext
VorschriftASR A1.3 P004 + Zusatztext
MaterialgruppeAlu geprägt
NormDIN EN ISO 7010
Norm OrdnungsnummerP004 - Für Fußgänger verboten
VorschriftASR A1.3
Vorschrift OrdnungsnummerP004 - Für Fußgänger verboten
Befestigungsartzum Verschrauben
Formrechteckig
SymbolFür Fußgänger verboten
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium geprägt
Breite26,2 cm
Höhe37,1 cm
Stärke0,4 mm

Bestell-Nr.: 110.1133

29,51 € inkl. MwSt.
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Kombischild Für Fußgänger verboten

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 110.1133

Artikelversandgewicht: 110 g


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Kombischild von wolkdirekt Für Fußgänger verboten

Um sowohl beteiligte sowie unbeteiligte Personen angemessen vor einem unbefugten Betreten eines bestimmten Arbeitsbereiches zu warnen, sollte das Kombi-Verbotsschild Für Fußgänger verboten benutzt werden. Auf Baustellen oder in anderen Teilen der Betriebsstätte kann es ein erhebliches Risiko bergen, diesen als Fußgänger zu betreten. Einerseits kann Gefahr im Verzug von bestimmten Fahrzeugen ausgehen, die in dem gekennzeichneten Bereich umherfahren, andererseits können auch herabfallende Gegenstände oder Schwenkkräne ein Risiko für den Fußgänger als schwächstes Mitglied im Verkehrsgeschehen darstellen.

Vorteil des Kombischildes:

Die Aussagekraft wird um ein Vielfaches erhöht, indem ein Piktogramm mit der Signalfarbe Rot sowie gleichzeitig ein Schriftzug das Verbot aussprechen. So kann viel eindringlicher vor bestimmten Handlungen, die ein Risiko mit sich bringen, gewarnt werden.

 

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