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Äußerst robuste, geprägte Verkehrsschilder aus Aluminium erhöhen die Verkehrssicherheit und regeln den Verkehr
Nicht-StvO-Ausführung: Nur zur Verwendung auf Betriebs- und Werksgeländen sowie Privat- oder Firmenparkplätzen. Keine Zulassung für die Verwendung im Straßenverkehr
Bedeutung:
Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Man findet es häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen
Handlungsempfehlung:
Hier darf man als Radfahrer nicht hineinfahren. Zusatzschilder müssen beachtet werden.
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen
Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +160 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 35 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Da auf Betriebsgeländen potenzielle Gefahren bestehen und sich somit Radfahrer bei der Überquerung des Geländes möglicherweise Gefahren aussetzen, wird diese Beschilderung angebracht. Radfahrer werden auf diese Weise darauf hingewiesen, dass das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Gelände verboten ist.
Hier ist das Schild auch als Ausführung gemäß StVO erhältlich.
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