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Verkehrsschild Zusatzzeichen Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen - rechtsweisend


VorschriftStVO - Nr. 1000-22
MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrechteckig
SymbolFußgänger Gehweg gegenüber benutzen
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer1000-22
Breite42,0 cm
Höhe23,1 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6040

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StVO Fußgänger Gehweg - rechtsweisend

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6040

Artikelversandgewicht: 1,07 kg


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Einsatz Zusatzzeichen Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen

Fußgänger sind im Straßenverkehr vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es wichtig, Bereiche auf dem Betriebsgelände, die nicht risikofrei genutzt werden können, zu kennzeichnen. Das Symbol auf dem Zusatzzeichen weist einfach und aussagekräftig auf vorhandene Gehwege hin, sodass Fußgänger vor Unfällen geschützt werden können.

 

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