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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Es befindet sich ein Fußgängerüberweg in der Nähe, der in Form von Zebrastreifen gekennzeichnet ist und die Überquerung für Fußgänger erleichtert
Handlungsempfehlung: Sie müssen auf Fußgänger achten und diese über die Straße lassen. Man sollte mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, unter Umständen warten und am Überweg nie überholen.
Außerdem ist das Halten auf Fußgängerüberwegen und bis zu 5 Meter davor verboten
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Auf dem Betriebsgelände sorgen Fußgängerüberwege für ein risikofreies Überqueren der Fahrbahn seitens der Fußgänger. An Zebrastreifen müssen Fahrzeugführer Fußgängern, die den Überweg erkennbar nutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Zudem gilt, dass Fahrzeuge sich dem Fußgängerüberweg lediglich in mäßiger Geschwindigkeit nähern dürfen. Neben einer Kennzeichnung durch breite Linien auf der Fahrbahn muss ein Überweg zusätzlich durch ein entsprechendes Verkehrszeichen markiert werden. Dies gelingt mit dem dreieckigen Verkehrszeichen mit rotem Rand von wolkdirekt, auf dem sich ein Fußgänger befindet, der den Fußgängerüberweg überquert.