Für Sie gemacht
Individuelle Gebotsschilder nach Ihren Vorgaben gefertigt
Gebots-Kombischild
Sicherheitsschuhe tragen
DIN EN ISO 7010 M008 + Zusatztext
ASR A1.3 M008 + Zusatztext
Gebotsschild auf Bogen
Vor Wartung oder Reparatur freischalten
6 Stk/Bogen
DIN EN ISO 7010 M021
ASR A1.3 M021
Gebots-Kombischild
In diesem Bereich Schutzschuhe tragen!
DIN EN ISO 7010 M008 + Zusatztext
ASR A1.3 M008 + Zusatztext
Erdspieß mit Gebotsschild
Hundekot entfernen
zum Einstecken ins Erdreich
Gebots-Kombischild
In diesem Bereich Gehörschutz tragen!
DIN EN ISO 7010 M003 + Zusatztext
ASR A1.3 M003 + Zusatztext
Gebots-Kombischild
In diesem Bereich Augenschutz tragen!
DIN EN ISO 7010 M004 + Zusatztext
ASR A1.3 M004 + Zusatztext
Gebots-Kombischild
In diesem Bereich Schutzhandschuhe tragen!
DIN EN ISO 7010 M009 + Zusatztext
ASR A1.3 M009 + Zusatztext
Gebots-Kombischild
In diesem Bereich Schutzhelm tragen!
DIN EN ISO 7010 M014 + Zusatztext
ASR A1.3 M014 + Zusatztext
Gebotsschild
Bitte Hände desinfizieren!
Selbstklebend
Hinweisschild auf Sicherheitseinrichtung
Augenschutz befindet sich...
mit Freifeld zur Selbstbeschriftung
Hinweisschild auf Sicherheitseinrichtung
Gehörschutz befindet sich...
mit Freifeld zur Selbstbeschriftung
Gebots-Kombischild
mit einem Gebotsschild (d = 10,0 cm)
Symbol:
Text:
Gebotsschild
Kleinkinder durch weitgehend lichtundurchlässige
Augenabschirmung schützen
DIN EN ISO 7010 M025
Hinweisschild auf Sicherheitseinrichtung
Atemschutzgerät befindet sich...
mit Freifeld zur Selbstbeschriftung
Gebots-Kombischild
In diesem Bereich Schutzkleidung tragen!
DIN EN ISO 7010 M010 + Zusatztext
ASR A1.3 M010 + Zusatztext
Warn- Gebots- Kombischild
Achtung bei Arbeiten an der Maschine muss
Augenschutz getragen werden
Warn- Gebots- Kombischild
Achtung! Bei Arbeiten an der Maschine muss
Gehörschutz getragen werden
BGV A8 W00 + M03
Gebotsschilder bei wolkdirekt:
Das sollten Sie über unsere normgerechten Gebotsschilder wissen:
Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild oder Gebotszeichen angebracht sein. Nur so können Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens beispielsweise die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Seit März 2013 gilt die neue ASR A1.3 (Ausgabe Februar 2013)! Bei Fragen rund um die Technischen Regeln und Normen im Kennzeichnungsbereich rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicehotline 0800 / 2435-400 (gebührenfrei*) an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Gebotsschilder stellen eine Unterkategorie der Sicherheitszeichen dar, die ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben. Ziel ist es, Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren und Unfälle zu verhindern. Sie sind immer dann von Bedeutung, wenn die Gefahr nicht eindeutig erkennbar ist. Denn ist jemandem die Gefahr nicht bewusst, fehlt die Veranlassung für eine Schutzmaßnahme. Mit Gebotsschildern kann aktiv Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter genommen werden. Auf diese Weise können Ausfallzeiten durch sicheres Arbeiten vermieden werden.
Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in der Fassung vom Februar 2013 enthält den aktuellen Stand zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Die ASR A 1.3 hat die grundlegenden Regeln aus der BGV A8 zur "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" übernommen. Sie erleichtert die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbStättV sowie die Festlegung der geeigneten Schutzmaßnahmen. Dabei werden die Symbole der DIN 4844 und die wesentlichen Inhalte der BGV A8 übernommen. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber die Einhaltung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung für sich geltend machen.
Die normgerechte Kennzeichnung hat ab sofort gemäß der neuen ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 sowie der DIN 4844-2 zu erfolgen:
Die ASR A.1.3 konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sind Gebotsschilder dann einzusetzen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden oder ausreichend zu minimieren sind. Die ASR A1.3 bestimmt Form, Farbe und Bedeutung der Gebotsschilder. Gebotszeichen sind rund, die Sicherheitsfarbe ist Signalblau und die Farbe des Piktogramms ist blau. Als Symbol des konkreten Gebotes werden Piktogramme verwendet, die auf bestimmte vorgeschriebene Handlungen und Vorgehensweisen eindeutig hinweisen. So bedeuten beispielsweise zwei Handschuhe, dass in diesem Bereich zwingend Schutzhandschuhe zu tragen sind.
Symbol | Symbolnummer nach ASR A1.3 | Bildinhalt | Funktion | Gefahr | Verhalten, das erreicht werden soll |
![]() |
M009 | zwei Schutzhandschuhe, einer im Vordergrund, der andere im Hintergrund | Gebotsschild zum Kennzeichnen, dass Schutzhandschuhe zu benutzen sind |
Durch Gegenstände oder heiße aggressive Chemikalien besteht die Gefahr von Handverletzungen. Produkte können durch Hautkontakt beschädigt werden. |
An Arbeitsplätzen oder beim Kontakt mit Produkten, die mit diesem Gebotsschild gekennzeichnet sind, sind Schutzhandschuhe zu tragen. |
Beispiel für die Umsetzung der ASR A1.3
Auf internationaler Ebene kennzeichnen Firmen und öffentliche Einrichtungen nach ISO 7010. Die Norm vereinfacht den Informationsaustausch auf interkultureller Ebene und sorgt für die Angleichung nationaler an internationale Standards.
Für die Umkennzeichnung an Arbeitsstätten nach aktueller ASR A1.3 sind keine Übergangsfristen vorgesehen. Das bedeutet, dass der Anwender allein bei der normen- und vorschriftengemäßen Anwendung von Gebotsschildern nach ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 von der Erfüllung seiner Kennzeichnungspflicht ausgehen kann. Vor diesem Hintergrund wird eine Umkennzeichnung dringend empfohlen.
Abweichende Kennzeichnungen, das schließt auch die weitere Nutzung alter Schilder ein, bedürfen der gesonderten Prüfung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mit entsprechender schriftlicher Dokumentation.
Anhand eines Gebotsschildes kann der Mitarbeiter oder Besucher ersehen, welche Sicherheitsmaßnahme beachtet werden muss. Missachtet der Besucher dieses Gebot und kommt es dann tatsächlich zu einem Unfall, einer Gesundheitsschädigung oder Verschmutzung der Kleidung, kann der Unternehmer nicht vollständig haftbar gemacht werden.
Ein Gebotsschild oder Gebotszeichen kann auf eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam machen. Hier ein paar Beispiele:
Gebotsschilder aus der betrieblichen Praxis besitzen keinen aktuellen Normbezug. Es kann sich dabei einerseits um Gebotsschilder handeln, die ursprünglich genormt waren und deren Einsatz dadurch für eine gewisse Zeit noch erforderlich sein kann, oder aber um Schilder, die in der betrieblichen und öffentlichen Praxis seit vielen Jahren eingesetzt werden. Der weitere Einsatz dieser Gebotsschilder ist gesondert zu prüfen.
Gebots-Kombischilder verbinden ein Sicherheitszeichen mit einem Zusatzzeichen und verstärken oder konkretisieren die Aussage des Sicherheitszeichens. Bei den verwendeten Zeichen kann es sich sowohl um Zeichen gemäß DIN EN ISO 7010, ISO 4844 oder aus der betrieblichen Praxis handeln. So zum Beispiel:
Für jedes Gebotsschild gilt: Eine normgerechte Gebots-Beschilderung sollte keinen oder nur wenig Text aufweisen. damit die eingesetzten Gebotszeichen und selbstklebende Gebotsetiketten auch ohne Sprachkenntnisse, von gefährdeten Personen richtig erfasst und verstanden werden können.