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Gebotsschilder normgerecht

Gebotszeichen nach ASR A1.3 - DIN EN ISO 7010 - BGV A8

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Gebotsschilder bei wolkdirekt:

  • Gebotszeichen schreiben im Sinne der ASR A1.3 ein bestimmtes Verhalten vor.
  • Erhöhte Sicherheit im Betrieb durch Fachgerechte Kennzeichnung.
  • Individuelle Gestaltung möglich.

Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild oder Gebotszeichen angebracht sein. Nur so werden die Beschäftigten oder auch Besucher eines Betriebes in die Lage versetzt, z. B. die erforderliche Schutzausrüstung anzulegen oder andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Gebotsschilder nach Norm

Seit März 2013 gilt die neue ASR A1.3 (Ausgabe Februar 2013)! Bei Fragen rund um die Technischen Regeln und Normen im Kennzeichnungsbereich rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicehotline 0800 / 2435-400 (gebührenfrei*) an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Zielsetzung von Gebotsschildern

Gebotsschilder sind eine Untergruppe der Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben. Ziel ist es, Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren und Unfälle zu vermeiden. Sie sind immer dann wichtig, wenn die Gefahr nicht klar erkennbar ist. Denn wenn sich jemand der Gefahr nicht bewusst ist, fehlt der Anlass für eine Schutzmaßnahme. Mit Gebotsschildern kann das Verhalten der Beschäftigten aktiv beeinflusst werden. So können Ausfallzeiten durch sicheres Arbeiten vermieden werden.

Gebotsschilder nach den neuesten Richtlinien

Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in der Fassung vom Februar 2013 enthält den aktuellen Stand der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Die ASR A1.3 greift die Grundregeln der BGV A8 zur "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" auf. Sie erleichtert die Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. Dabei werden die Symbole der DIN 4844 und die wesentlichen Inhalte der BGV A8 übernommen. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung dieser Sicherheitskennzeichnung kann sich der Arbeitgeber auf die Einhaltung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung berufen.

Die normgerechte Kennzeichnung hat ab sofort gemäß der neuen ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 sowie der DIN 4844-2 zu erfolgen:

  • DIN EN ISO 7010: beinhaltet international abgestimmte und registrierte Sicherheitszeichen
  • DIN 4844-2: beinhaltet ergänzend zur DIN EN ISO 7010 Sicherheitszeichen mit nationalem Charakter sowie international angestimmte Wasser-Sicherheitszeichen
  • ASR A.1.3: beinhaltet eine Auswahl an Sicherheitszeichen aus DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2

Die ASR A.1.3 konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Nach der Arbeitsstättenverordnung sind Gebotsschilder zu verwenden, wenn Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit nicht anders vermieden oder ausreichend minimiert werden können. Die ASR A1.3 legt Form, Farbe und Bedeutung der Gebotszeichen fest. Gebotsschilder sind rund, die Sicherheitsfarbe ist signalblau und die Farbe des Piktogramms ist blau. Als Symbol für das konkrete Gebot werden Piktogramme verwendet, die eindeutig auf bestimmte vorgeschriebene Handlungen und Vorgehensweisen hinweisen. Zum Beispiel bedeuten zwei Handschuhe, dass in diesem Bereich Schutzhandschuhe getragen werden müssen.

Symbol Symbolnummer nach ASR A1.3 Bildinhalt Funktion Gefahr Verhalten, das erreicht werden soll
Gebotsschild Handschutz benutzenHandschutz benutzen M009 zwei Schutzhandschuhe, einer im Vordergrund, der andere im Hintergrund Gebotsschild zum Kennzeichnen, dass Schutzhandschuhe zu benutzen sind

Durch Gegenstände oder heiße aggressive Chemikalien besteht die Gefahr von Handverletzungen. Produkte können durch Hautkontakt beschädigt werden.

An Arbeitsplätzen oder beim Kontakt mit Produkten, die mit diesem Gebotsschild gekennzeichnet sind, sind Schutzhandschuhe zu tragen.

Beispiel für die Umsetzung der ASR A1.3

Auf internationaler Ebene kennzeichnen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nach ISO 7010. Die Norm vereinfacht den Informationsaustausch auf interkultureller Ebene und sorgt für die Angleichung nationaler an internationale Standards.

Keine Übergangsfrist für die Umkennzeichnung

Übergangsfristen für die Nachkennzeichnung von Arbeitsstätten nach der aktuellen ASR A1.3 sind nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass der Anwender nur bei normen- und vorschriftenkonformer Verwendung von Gebotsschildern nach ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 davon ausgehen kann, dass er seiner Kennzeichnungspflicht nachgekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird eine Umkennzeichnung dringend empfohlen.

Abweichende Kennzeichnungen, wozu auch die Weiterverwendung alter Schilder gehört, bedürfen einer gesonderten Prüfung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mit entsprechender schriftlicher Dokumentation.

Gebotsschilder im Einsatz

Ein Gebotsschild zeigt dem Mitarbeiter oder Besucher, welche Sicherheitsmaßnahme zu beachten ist. Missachtet der Besucher dieses Gebot und kommt es tatsächlich zu einem Unfall, einer Gesundheitsschädigung oder einer Verschmutzung der Kleidung, kann der Unternehmer nicht voll haftbar gemacht werden.

Ein Gebotsschild oder Gebotszeichen kann auf eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam machen. Hier ein paar Beispiele:

  • Muss ein Raum "rein" bleiben, kommen unterschiedliche Gebotsschilder infrage, die immer am Eingang gut sichtbar aufgehängt sein sollten: "Kopfhaube benutzen", "Mundschutz Benutzen" oder "Hände waschen".
  • Könnte es rutschig werden oder besteht die Möglichkeit, dass schwere Gegenstände auf die Füße fallen könnten, sollten Gebotsschilder auf folgendes hinweisen: "Fußschutz benutzen", "Sicherheitsschuhe benutzen".
  • An steilen Treppen oder Abgängen ist dieses Gebotsschild unverzichtbar: "Handlauf benutzen".

Gebots-Kombischild

Gebotsschilder aus der betrieblichen Praxis besitzen keinen aktuellen Normbezug. Dabei kann es sich einerseits um Gebotsschilder handeln, die ursprünglich genormt waren und deren Verwendung daher noch für eine gewisse Zeit erforderlich sein kann, oder um Schilder, die seit vielen Jahren in der betrieblichen und öffentlichen Praxis verwendet werden. Die weitere Verwendung dieser Gebotsschilder ist gesondert zu prüfen.

Gebots-Kombischilder verbinden ein Sicherheitszeichen mit einem Zusatzzeichen und verstärken oder konkretisieren die Aussage des Sicherheitszeichens. Es können Zeichen nach DIN EN ISO 7010, ISO 4844 oder aus der betrieblichen Praxis verwendet werden. Zum Beispiel

Für jedes Gebotsschild gilt: Eine normgerechte Gebotskennzeichnung sollte keinen oder nur wenig Text enthalten, damit die verwendeten Gebotszeichen und Gebotsaufkleber von gefährdeten Personen auch ohne Sprachkenntnisse richtig erfasst und verstanden werden können.

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