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Gefahrensymbole und Kennzeichnung

Gefahrensymbole geben unverzichtbare Hinweise auf Risiken wie Brandgefahr, Giftigkeit oder Umweltschäden. Sie sorgen für Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter sowie beim Umgang und der Lagerung von Chemikalien im Alltag und in der Industrie.

Gefahrgutkennzeichnung

Gefahrgutkennzeichnung

Eine eindeutige und gesetzeskonforme Gefahrgutkennzeichnung ist entscheidend für den sicheren Transport gefährlicher Güter. In unserem Shop finden Sie eine breite Auswahl an Gefahrgutsymbolen und Kennzeichnungen gemäß den internationalen Vorschriften wie ADR und IMDG. Mit der richtigen Kennzeichnung gewährleisten Sie nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, sondern sorgen auch für maximale Sicherheit während des Transports.

Zur Gefahrgutkennzeichnung

Gefahrstoffkennzeichnung

Gefahrstoffkennzeichnung

Eine klare und gesetzeskonforme Gefahrstoffkennzeichnung ist essenziell für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen. Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bieten wir in unserem Shop eine große Auswahl an Gefahrstoffsymbolen und Gefahrenpikto- grammen nach GHS- und CLP-Verordnung an. Mit der richtigen Kennzeichnung erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben, erhöhen den Arbeitsschutz und sorgen für maximale Sicherheit am Arbeitsplatz.

Zur Gefahrstoffkennzeichnung





Gefahrensymbol (GHS)SignalwortGefahrGefahrgutklasse
Explosiv (GHS 01) Gefahr durch Explosion bei unsachgemäßer Handhabung, Erschütterung, Reibung, Hitze oder Feuer.
Entzündbar (GHS 02) Gefahr von Feuer und Explosion.
Oxidierend (GHS 03) Gefahr durch starkes Beschleunigen von Bränden.

Gas unter Druck

(GHS 04)

Explosionsgefahr bei Überhitzung, Gefahr von Erstickung oder Erfrierungen bei Entweichen des Gases.
Ätzend (GHS 05) Gefahr von schweren Verätzungen bei Kontakt mit der Haut, schweren Augenschäden, oder Zerstörung von Metallen.
Giftig (GHS 06) Gefahr von lebensbedrohlicher Vergiftung.
Gesundheitsschädlich (GHS 07) Reizung von Haut, Augen oder Atemwegen, allergische Reaktionen, Schläfrigkeit oder Benommenheit. Keine direkte Entsprechung
Gesundheitsgefahr (GHS 08) Gefahr von Krebs, Erbgutveränderungen, Fruchtbarkeitsschäden, Atemwegserkrankungen. Keine direkte Entsprechung

Umweltgefährlich

(GHS 09)

Schädigung von Wasserorganismen, langfristige Auswirkungen auf die Umwelt.

Gesetzliche Grundlage

Für den Transport gefährlicher Güter regelt das ADR-Abkommen (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) die speziellen Anforderungen. Das ADR ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es legt fest, wie Gefahrgüter eingestuft, verpackt und gekennzeichnet werden müssen, um den sicheren Transport zu gewährleisten. Diese Regelungen sind mit den Vorgaben der GHS- und CLP-Verordnung abgestimmt, berücksichtigen aber zusätzlich transportbezogene Risiken wie die Anforderungen an Behälter, Fahrzeuge und die Handhabung während des Transports.

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging, Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) regelt in der Europäischen Union die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie basiert auf dem weltweit harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, dem GHS (Globally Harmonized System). Seit 2010 gilt die Pflicht zur Selbsteinstufung von Chemikalien nach CLP, und seit 2015 auch für Gemische. Unternehmen sind verpflichtet, chemische Produkte entsprechend ihrer Gefährlichkeit zu klassifizieren und mit den entsprechenden Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern und Sicherheitshinweisen zu kennzeichnen, um Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.


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