Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | 5,0 cm | Folie Bogen | 300.A7902 |
![]() | 10,0 cm | Folie | 210.A7905 |
![]() | 20,0 cm | Folie | 210.A7907 |
![]() | 20,0 cm | Alu geprägt | 110.A7907 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Kombischild: Gehör- und Augenschutz benutzen
Stammdatenblatt:
Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf
allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Artikelversandgewicht: 2 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Es ist wichtig, einen Gehör- und Augenschutz in Gefahrsituationen zu tragen, insbesondere bei Tätigkeiten, die mit Lärm oder starker Verschmutzung (insbesondere Staub oder Säuren) einhergehen, da die Ohren und Augen die empfindlichsten Organe sind. Das Tragen eines Gehör- und Augenschutzes beugt Berufskrankheiten vor und mindert das Risiko von Arbeitsunfällen. Deswegen sollte an der Arbeitsstätte das Gebotschild Gehör- und Augenschutz benutzen angebracht werden, gerade weil das Tragen eines Gehörschutzes seit Februar 2006 ab einem Lärmpegel von 85 dB gesetzlich vorgeschrieben ist.
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