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| Durchmesser | Material | Lieferform | Nutzen | Bestell-Nr. | |
![]() | 3,0 cm | Dokumentenfolie | Bogen | 15 | 300.C2135 |
![]() | 3,0 cm | Dokumentenfolie | Rolle | 500 | 310.C2135 |
Geprüft von ... nach DGUV Vorschrift 3
Bestell-Nr.: 300.C2135Artikelversandgewicht: 6 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
Einsatz Prüfplakette "Geprüft von _ nach DGUV Vorschrift 3"
Gemäß den Bestimmungen der Gesetzlichen Unfallversicherung müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wie etwa Elektrogeräte, regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Die einheitlichen Jahresfarben auf den Prüfplaketten ermöglichen eine schnelle Zuordnung des Jahres. Auf der Plakette kann die bevollmächtigte Person zu Dokumentationszwecken vermerkt werden.
Mit dieser Prüfplakette erfolgt die Betriebsmittelprüfung nach dem neuen DGU-Regelwerk. Diese ist infolge des Zusammenschlusses der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallkassen zum Dachverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) seit dem 01.05.2014 gültig. Im neuen Regelwerk haben sich Änderungen bezüglich der Nummern und Bezeichnungen ergeben. Die alten Prüfplaketten sind inhaltlich zwar noch gültig, doch empfiehlt es sich zum Zweck der Vereinheitlichung, sukzessive auf die neuen Prüfplaketten umzusteigen.
Prüfplakette Geprüft von _ nach DGUV Vorschrift 3 – Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Neue Prüfplakette gemäß der Vorschrift der DGUV
- Zur Terminkontrolle
- Selbstklebendes Folienetikett
- In Jahresfarbe
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