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Verkehrsschild Getrennter Rad- und Gehweg VZ: 241-31


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
SymbolGetrennter Fuß- und Radweg
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer241-31
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5967

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ArtikelnameDurchmesserMaterialgruppeBestell-Nr.
SafetyMarking® Verkehrsschild Getrennter Rad- und Gehweg VZ: 241-31 Verkehrsschild 42,0 cm Alu RA1/C 530.5967

Verkehrsschild

42,0 cm

Alu RA1/C

530.5967

SafetyMarking® Verkehrsschild Getrennter Rad- und Gehweg VZ: 241-31 Verkehrsschild 60,0 cm Alu RA1/C 530.5968

Verkehrsschild

60,0 cm

Alu RA1/C

530.5968

SafetyMarking® Verkehrsschild Getrennter Rad- und Gehweg VZ: 241-31 Verkehrsschild 42,0 cm Alu RA2/C 570.5967

Verkehrsschild

42,0 cm

Alu RA2/C

570.5967

SafetyMarking® Verkehrsschild Getrennter Rad- und Gehweg VZ: 241-31 Verkehrsschild 60,0 cm Alu RA2/C 570.5968

Verkehrsschild

60,0 cm

Alu RA2/C

570.5968

weitere Größen und Materialien auf Anfrage



SafetyMarking® Verkehrsschild Getrennter Rad- und Gehweg VZ: 241-31

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Hier müssen Radfahrer und Fußgänger den Weg getrennt nutzen. Hier herrscht Radwegbenutzungspflicht

Handlungsempfehlung: Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.5967

Artikelversandgewicht: 750 g


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Einsatz Verkehrsschild "Getrennter Fuß- und Radweg"

Auf einem Betriebsgelände sollten Radwege von einem Gehweg baulich oder mit einer durchgehend weißen Linie abgetrennt werden. Zusätzlich muss ein getrennter Fuß- und Radweg durch ein ordnungsgemäßes Verkehrsschild ergänzt werden. Am Verkehrszeichen selbst kann man erkennen, welche Wegseite für den Fußverkehr bestimmt ist. In diesem Fall müssen Fußgänger die rechte und Radfahrer die linke Wegseite benutzen. Dabei müssen Radfahrer und Fußgänger in den ihnen zugeteilten Bereichen bleiben, um sich gegenseitig nicht zu behindern.

 

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