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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Hier müssen Radfahrer und Fußgänger den Weg getrennt nutzen. Hier herrscht Radwegbenutzungspflicht
Handlungsempfehlung: Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Auf einem Betriebsgelände sollten Radwege von einem Gehweg baulich oder mit einer durchgehend weißen Linie abgetrennt werden. Zusätzlich muss ein getrennter Fuß- und Radweg durch ein ordnungsgemäßes Verkehrsschild ergänzt werden. Am Verkehrszeichen selbst kann man erkennen, welche Wegseite für den Fußverkehr bestimmt ist. In diesem Fall müssen Fußgänger die rechte und Radfahrer die linke Wegseite benutzen. Dabei müssen Radfahrer und Fußgänger in den ihnen zugeteilten Bereichen bleiben, um sich gegenseitig nicht zu behindern.