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Verkehrsschild Getrennter Rad- und Gehweg VZ: 241-30


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
SymbolGetrennter Fuß- und Radweg
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer241-30
Durchmesser60,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5966

57,36 € inkl. MwSt.
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Versanddatum: 10.10.2024
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SafetyMarking® Verkehrsschild Getrennter Rad- und Gehweg VZ: 241-30

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Hier müssen Radfahrer und Fußgänger den Weg getrennt nutzen. Hier herrscht Radwegbenutzungspflicht

Handlungsempfehlung: Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.5966

Artikelversandgewicht: 750 g


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Einsatz Verkehrsschild "Getrennter Fuß- und Radweg"

Zusätzlich zu einer weißen Linie auf der Straße oder zu einem farblich oder baulich voneinander abgesetzten Belag muss ein getrennter Fuß- und Radweg auch durch ein ordnungsgemäßes Verkehrsschild gekennzeichnet werden. Radfahrer und Fußgänger müssen in den ihnen zugeteilten Bereichen bleiben, um sich gegenseitig nicht zu behindern. Am Verkehrszeichen selbst kann man erkennen, welche Wegseite für den Fußverkehr bestimmt ist. Dieses Schild kennzeichnet, dass Radfahrer die linke und Fußgänger die rechte Wegseite zu benutzen haben.

 

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