Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Artikelname | Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | Verkehrsschild | 60,0 cm | Alu RA1/C | 530.5966 |
![]() | Verkehrsschild | 60,0 cm | Alu RA2/C | 570.5966 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Hier müssen Radfahrer und Fußgänger den Weg getrennt nutzen. Hier herrscht Radwegbenutzungspflicht
Handlungsempfehlung: Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Zusätzlich zu einer weißen Linie auf der Straße oder zu einem farblich oder baulich voneinander abgesetzten Belag muss ein getrennter Fuß- und Radweg auch durch ein ordnungsgemäßes Verkehrsschild gekennzeichnet werden. Radfahrer und Fußgänger müssen in den ihnen zugeteilten Bereichen bleiben, um sich gegenseitig nicht zu behindern. Am Verkehrszeichen selbst kann man erkennen, welche Wegseite für den Fußverkehr bestimmt ist. Dieses Schild kennzeichnet, dass Radfahrer die linke und Fußgänger die rechte Wegseite zu benutzen haben.