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Den EU-konformen Gefahrensymbolen entsprechend existieren GHS-Symbole, die zur expliziten Kennzeichnung des jeweiligen Gefahrstoffes dienen und damit eine allgemein drohende Gefahr konkretisieren. Wählen Sie aus den verschiedenen Versionen diejenige aus, die zu Ihren betrieblichen Anforderungen am Besten passt.
Symbol 01 explodierende Bombe: Stoffe, die sich durch Instabilität und Selbstzersetzung auszeichnen (Spreng-, Treib, sowie Zündmittel, peroxidische Verbindungen zur Kunststoffverarbeitung oder in Textilindustrie, etc.)
Symbol 02 Flamme: leicht und hoch entzündliche Stoffe, die Eigenschaften wie Selbsterhitzung, niedrigen Flamm- oder Siedepunkt oder eine Entwicklung hochentzündlicher Gase besitzen (Wasserstoff, Propen, Ethanol, Aceton, etc.)
Symbol 03 Flamme über Kreis: brandfördernd durch Oxidation (Kaliumchlorat, Peroxide, Fluor, etc.)
Symbol 04 Gasflasche: warnt vor dem Umgang mit Gasbehältern, die u. U. unter Druck stehen können und Gase mit hoher Reaktivität beinhalten (Methangas, Schwefeldioxid, Treibgas, etc.)
Symbol 05 Ätzwirkung: kann bei Haut- oder Schleimhautkontakt zu irreversiblen Schäden führen (Chluor, Fluor, Salz- und Schwefelsäure, Natronlauge, Abflussreiniger, etc.)
Symbol 06 Totenkopf: warnt vor giftigen und sehr giftigen Stoffen (Quecksilber, Blausäure, Thaliumsalze, Anilin, Clor, Stickstoffdioxid, etc.)
Symbol 07 Ausrufezeichen: Warnung vor Stoffen, die Haut-, Schleimhäute sowie Atemwege reizen können (verdünnte Laugen und Säuren wie z. B. Salzsäure und Natronlauge)
Symbol 08 Gesundheitsgefahr: warnt vor Stoffen, die diverse Gesundheitsgefahren bergen (Weichmacher bei der Kunststoffverarbeitung, etc.)
Symbol 09 Umwelt: Stoffe mit wasserverunreinigender Wirkung (bspw. mineralölhaltige Stoffe, schwer abbaubare, giftige Abwässer mit hohem Schwefelgehalt oder Cyaniden)