Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass gewerblich genutzte Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Der ordnungsgemäße Zustand wird durch das Aufkleben der jeweiligen Jahresplakette auf die dafür vorgesehene Grundplakette gekennzeichnet. So können der aktuelle und der nächste Prüftermin fachgerecht gekennzeichnet werden.
Grundplakette und Gebrauchsanweisung
für Leitern
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Wartung am...durch...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Prüfung gem. BetrSichV §3 (6), DGUV Information 208-016
weiß / schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette und Gebrauchsanweisung
für Leitern
2 Stk/Bogen
Grundplakette
Geprüft nach DGUV... durch...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Geprüft am... durch...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Wartungsnachweis
Sachverständiger - Geprüft am - Nächste Prüfung,
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser,
Grundplakette
Prüfung gemäß ...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Prüfung gemäß § ...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 68
4 Stk/Bogen
Prüfintervall: halbjährlich, jährlich oder 2 Jahre
4 Stk/Bogen
Monatsgrundplakette
Januar - Dezember
8 Stk/Bogen
Grundplaketten-Anhänger
Geprüft am... durch...gemäß..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk
gem.: _____ durch: _____
4 Stk/Bogen
Grundplaketten-Anhänger
Prüfung gemäß..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk
Grundplaketten-Anhänger
Wartung am...durch..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk