Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass gewerblich genutzte Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu kontrollieren sind. Der ordnungsgemäße Zustand wird markiert, indem die jeweilige Jahresplakette auf die dafür vorgesehene Grundplakette geklebt wird. So lassen sich der aktuelle und der nächste Prüftermin fachgerecht kennzeichnen.
Grundplakette und Gebrauchsanweisung
für Leitern
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Wartung am...durch...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
für Leitern und Tritte, Prüfung gemäß BetrSichV §3, BGI 694
weiß / schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Geprüft nach DGUV... durch...
weiß/schwarz
4 Stk / Bogen
Wartungsnachweis
Sachverständiger - Geprüft am - Nächste Prüfung,
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser,
Grundplakette
Prüfung gemäß ...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Geprüft am... durch...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Prüfintervall: halbjährlich, jährlich oder 2 Jahre
4 Stk/Bogen
Monatsgrundplakette
Januar - Dezember
8 Stk/Bogen
Grundplakette
Prüfung gemäß § ...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
gem.: _____ durch: _____
4 Stk/Bogen
Grundplaketten-Anhänger
Prüfung gemäß..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk
Grundplaketten-Anhänger
Geprüft am... durch...gemäß..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk
Grundplaketten-Anhänger
Wartung am...durch..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk