Schilder für absolutes und eingeschränktes Halteverbot und Parkverbotsschilder im Online Shop.
Verkehrsschilder für Ihre Firma direkt vom Hersteller für Schilder online, schnell und sicher bestellen. Egal ob Sie für ihr Firmengelände, den Privatparkplatz, Halteverbotsschilder allgemein, das Haltveverbotsschild "Feuerwehrzufahrt" - oder Parkverbotsschilder mit dem Hinweis, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden benötigen, bei wolkdirekt bekommen Sie Ihre Verkehrsschilder aus einer Hand. Wählen Sie aus unserem großen Sortiment Ihre Parkverbotsschilder für eingeschränktes und absolutes Halteverbot.
Für Sie gemacht
Individuelle Haltverbotschilder nach Ihren Vorgaben gefertigt
Haltverbotsschild Unberechtigt geparkte Fahrzeuge
werden kostenpflichtig abgeschleppt
Symbol: Absolutes Haltverbot
Haltverbotsschild
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden
kostenpflichtig abgeschleppt
Haltverbotsschild
Symbol: Eingeschränktes Haltverbot, Text: Privat-Grundstück
Widerrechtlich abgestellte
Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt
Haltverbotsschild
Symbol: Eingeschränktes Haltverbot
Text: Ladezone Nur zum Be- und Entladen
Haltverbotsschild
Symbol: Absolutes Haltverbot
mit max. 20 Zeichen Text nach Wahl
Haltverbotsschild
Symbol: Eingeschränktes Haltverbot, Text: Privatgrundstück
Wer hier parkt wird
kostenpflichtig abgeschleppt
Haltverbotsschild
Symbol: Absolutes Haltverbot
Text: Privat-Grundstück
Haltverbotschild
Reserviert für Nummernschild
Text nach Wahl
In bestimmten Situationen kann es nötig sein, entweder ein beschränktes oder ein absolutes Halteverbot zu errichten. Entweder weil es schlichtweg Pflicht ist (z. B. wenn es sich um eine Feuerwehrzufahrt handelt) oder weil es sich um eine freiwillige organisatorische Maßnahme handelt. Egal für welchem Zweck ein Halteverbotsschild eingesetzt werden soll, mit ihm wird die zweckentfremdete Nutzung von Flächen verhindert. Denn so leichtfertig will niemand ein Bußgeld zahlen oder es gar riskieren, dass das Auto abschleppt wird.
Auf wolkdirekt steht Ihnen eine große Auswahl an Halteverbotsschildern zur Verfügung. Wählen Sie je nach Bedarf entweder ein eingeschränktes oder ein absolutes Halteverbotsschild oder nutzen Sie die Möglichkeit, ein Halteverbotsschild mit Freifeld individuell zu beschriften.
Im Sprachgebrauch wird das absolute Halteverbot häufig nur verkürzt als Halteverbot bezeichnet. Hierunter versteht man das Verbot, auf einem öffentlichen Gebiet im Straßenverkehr anzuhalten. Damit handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sein Auto parkt, auch wenn man nur ganz kurz etwas im Kiosk besorgen möchte. Ausnahmen betreffen lediglich das verkehrsbedingte Warten oder Notsituationen.
Das eingeschränkte Parkverbot ist weniger streng und ist im Volksmund unter dem Parkverbot bekannt. Kurzes Halten unter drei Minuten ist erlaubt. Das Be- und Entladen darf sogar etwas länger dauern.
Aber woher, weiß man ob es sich um ein eingeschränktes oder ein absolutes Halteverbot handelt?
Ist ein Verkehrsschild mit zwei gekreuzten Balken, also einem Kreuz, versehen, befindet man sich im absoluten Halteverbot. Es sollte also tunlichst nicht geparkt werden. Befindet sich hingegen nur ein Balken auf dem Schild, dann handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot.
Das führt uns auch schon zur nächsten Frage, nämlich was es mit den unterschiedlichen Pfeilen auf Halteverbotsschildern auf sich hat. Erst einmal grundsätzlich: Ein Halteverbot gilt immer auf der Straße, auf der es angebracht ist. Es ist bis zur nächsten Einmündung gültig, es sei denn es befinden sich Pfeile auf dem Halteverbotsschild, die etwas anderes ausdrücken. Dann gelten diese Geltungsbereiche:
Grundsätzliche Halteverbotszonen sind:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, zeitlich beschränkte Halteverbote zu errichten. Das kann bei bestimmten Anlässen wie Umzüge, Veranstaltungen oder Bauarbeiten nötig sein. Auch bei Tagesbaustellen besteht in der Regel ein Halteverbot. Zu diesem Zweck können temporäre Halteverbote bei der Stadt beantragt werden. Hier bestehen für die gleichen Regeln wie für die herkömmlichen Halteverbote. Das heißt auch, dass auch hier Verkehrssünder/innen mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Üblicherweise werden Türen, Tore und Einfahrten mit Halteverbotsschildern gekennzeichnet. Bei der Anbringung ist auf eine genaue Einhaltung der Beschilderung am Anfang und am Ende eines Halteverbots zu achten, da nur so die entsprechenden Verkehrszonen rechtssicher markiert sind. Bei größeren Flächen sollten mehrere Halteverbotsschilder angebracht werden, um den Bereich zwischen Anfang und Ende unmissverständlich zu kennzeichnen.