Parkverbotsschilder und Schilder für absolutes und eingeschränktes Halteverbot im Online Shop
Für Sie gemacht
Individuelle Haltverbotschilder nach Ihren Vorgaben gefertigt
Haltverbotsschild Unberechtigt geparkte Fahrzeuge
werden kostenpflichtig abgeschleppt
Symbol: Absolutes Haltverbot
Haltverbotsschild
Symbol: Eingeschränktes Haltverbot
Text: Ladezone Nur zum Be- und Entladen
Haltverbotsschild
Symbol: Eingeschränktes Haltverbot, Text: Privat-Grundstück
Widerrechtlich abgestellte
Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt
Haltverbotsschild
Symbol: Eingeschränktes Haltverbot, Text: Privatgrundstück
Wer hier parkt wird
kostenpflichtig abgeschleppt
Haltverbotsschild
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden
kostenpflichtig abgeschleppt
Haltverbotsschild
Symbol: Absolutes Haltverbot
mit max. 20 Zeichen Text nach Wahl
Haltverbotsschild
Symbol: Eingeschränktes Haltverbot
mit Freifläche zur Selbstbeschriftung
Haltverbotschild
Reserviert für Nummernschild
Text nach Wahl
In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot einzurichten. Entweder weil es zwingend vorgeschrieben ist (z.B. wenn es sich um eine Feuerwehrzufahrt handelt) oder weil es sich um eine freiwillige organisatorische Maßnahme handelt. Unabhängig davon, welchem Zweck ein Halteverbotsschild dient, verhindert es die Zweckentfremdung von Flächen. Denn niemand will leichtfertig ein Bußgeld zahlen oder gar riskieren, dass sein Auto abgeschleppt wird.
Bei wolkdirekt steht Ihnen eine große Auswahl an Halteverbotsschildern zur Verfügung. Wählen Sie je nach Bedarf ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbotsschild oder nutzen Sie die Möglichkeit, ein Halteverbotsschild mit Freifeld individuell zu beschriften.
Das absolute Halteverbot wird umgangssprachlich oft verkürzt als Parkverbot bezeichnet. Darunter versteht man das Verbot des Haltens im öffentlichen Verkehrsraum. Es handelt sich also um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sein Fahrzeug abstellt, auch wenn man nur kurz am Kiosk etwas kaufen möchte. Ausnahmen gelten nur bei verkehrsbedingten Wartezeiten oder in Notfällen.
Das eingeschränkte Halteverbot ist weniger streng und im Volksmund als Parkverbot bekannt. Kurzes Halten bis zu drei Minuten ist erlaubt. Das Be- und Entladen darf sogar etwas länger dauern.
Doch wie erkennt man, ob es sich um ein eingeschränktes oder ein absolutes Halteverbot handelt?
Ist ein Verkehrszeichen mit zwei gekreuzten Balken, also einem Kreuz, versehen, befindet man sich im absoluten Halteverbot. Es darf also nicht geparkt werden. Ist dagegen nur ein Balken auf dem Schild zu sehen, handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot.
Damit sind wir auch schon bei der nächsten Frage, nämlich was es mit den verschiedenen Pfeilen auf den Halteverbotsschildern auf sich hat. Zunächst einmal grundsätzlich: Ein Halteverbot gilt immer für die Straße, auf der es aufgestellt ist. Es gilt bis zur nächsten Einmündung, es sei denn, es sind Pfeile auf dem Halteverbotsschild, die etwas anderes ausdrücken. In diesem Fall gelten diese Geltungsbereiche:
Grundsätzliche Halteverbotszonen sind:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zeitlich begrenzte Halteverbote einzurichten. Dies kann bei besonderen Anlässen wie Umzügen, Veranstaltungen oder Bauarbeiten erforderlich sein. Auch Tagesbaustellen unterliegen in der Regel einem Halteverbot. Hierfür kann bei der Stadt ein temporäres Halteverbot beantragt werden. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei den herkömmlichen Halteverboten. Das heißt auch hier, dass Verkehrssünder/innen mit einem Bußgeld rechnen müssen.
In der Regel werden Türen, Tore und Einfahrten mit Halteverbotsschildern gekennzeichnet. Bei der Anbringung ist auf eine genaue Einhaltung der Beschilderung am Anfang und am Ende eines Halteverbots zu achten, da nur so die entsprechenden Verkehrszonen rechtssicher markiert sind. Bei größeren Flächen sollten mehrere Halteverbotsschilder aufgestellt werden, um den Bereich zwischen Anfang und Ende eindeutig zu kennzeichnen.