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Im Umgang mit Maschinen sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahren vorzubeugen. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird, die auf das richtige Verhalten hinweist. Diese Betriebsanweisung ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte - möglichst in Arbeitsplatznähe - zugänglich zu machen.Üblicherweise werden die Betriebsanweisungen immer an den Arbeitsplätzen ausgehangen, an denen konkret mit den Gefahrstoffen umgegangen wird. Am besten ist es, die Betriebsanweisungen direkt auf den Maschinen selbst anzubringen.