Um qualitativ hochwertig arbeiten zu können, müssen alle beteiligten Prozesse eines Unternehmens gewartet und instand gehalten werden. Dabei wird sichergestellt, dass der funktionsfähige Zustand von Systemen, Geräten und Betriebsmitteln erhalten bleibt, oder bei einem Ausfall schnellstmöglich repariert wird.
Im Arbeitsschutzgesetz ist in der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2.12 ein 4-stufiges Verfahren für den Grundsatz der sicheren Instandhaltung verankert. Dabei werden die Maßnahmen der Instandhaltung in korrektive und präventive Maßnahmen unterteilt. Die Maßnahmen der Instandhaltung umfassen gleichermaßen die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung von in Betrieb befindlichen Geräten oder Maschinen.
Wenn die in den Schutzmaßnahmen genannten Gefährdungen vermieden werden, können Maßnahmen für einen funktionsfähigen Zustand fachgerecht und ohne weitere Ausbildung durchgeführt werden. Darunter ist zu verstehen, dass vorhandene Anlagen, Geräte und Betriebsmittel mit Hilfe von Wartungs- und Instandhaltungsmitteln instand gehalten und entsprechend gewartet werden.
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