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Gefahrzettel nach GGVSE/ADR, RID, ADNR (Straßen- und Bahnverkehr), IMDG (Seefahrt) und IATA (Luftfahrt).
Bedeutung:
Die Gefahrenstoffklasse 1 kennzeichnet Stoffe die Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand und Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch birgen können. Zudem können zu deklarierende Stoffe schlag-, stoß- und wärmeempfindlich sein.
Hinweis:
Für Straße und Schiene können sowohl die textneutralen als auch die Gefahrzettel mit zusätzlichen Texten eingesetzt werden. Es dürfen ausschließlich Texte verwendet werden, die Aussagen über die Art der Gefahr und die bei der Handhabung zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen enthalten.
Die Gefahrzettel mit den englischsprachigen Texten dienen vornehmlich der Kennzeichnung von Verpackungen im Luftverkehr (IATA / ICAO).
Stammdatenblatt:
Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf
allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Artikelversandgewicht: 3 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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